Hallo Forum, Wo kann ich die Kosten der privaten KV unseres Sohnes einragen ? Danke
20. Februar 2010 #1 Hallo Forum,Wo kann ich die Kosten der privaten KV unseres Sohnes einragen ?Danke
20. Februar 2010 Offizieller Beitrag #2 Ehemann oder Ehefrau, ganz egal (unterstellt Kind i.S. § 32 EStG und keine eigenen Einkünfte).