Portokosten steuerfrei verbuchen ?!

  • Ich gebe Portokosten bei versendung von Ware 1:1 an meine Kunden weiter.
    Sprich wenn ich Waren an einen Kunde sende berechne ich die erworbenen Briefmarken oder Paketkosten der Post.
    Diese ist ja MwStbefreit.
    Eingebucht werden diese Kosten dann als Portokosten.


    Die Rechnung an den Kunden stelle ich über Artikelauswahl ( Versandkosten + Rechnungsdaten ).
    Das Programm gibt mir nun die Portokosten an das Konto für Kleinunternehmer weiter ( die anderen auswählbaren Konten treffen auch nicht zu ) .
    Ich finde keine Möglichkeit damit es wie vom Steuerberater vorgeschlagen auf 4910 gebucht wird.
    Aktuell ist das Porto als Artikel angelegt da ich keine andere plausible Möglichkeit fand. ?(
    Artikel Versandkosten Steuer habe ich 0% eingepflegt EKpreis den Wert der entsprechenden Marke VKpreis den gleichen Wert.


    Hat vielleicht jemand einen Tip? :S

  • Ich gebe Portokosten bei versendung von Ware 1:1 an meine Kunden weiter.
    Sprich wenn ich Waren an einen Kunde sende berechne ich die erworbenen Briefmarken oder Paketkosten der Post.
    Diese ist ja MwStbefreit.
    Eingebucht werden diese Kosten dann als Portokosten.


    Wenn du Versandkosten an den Kunden berechnest, so ist das mit 19% mehrwertsteuerpflichtig.
    Was hast du für einen Steuerberater ?( :?:
    MfG Günter

  • Ich glaube, dass Du da Deinen Steuerberater falsch verstanden hast.


    Die Portokosten in der Kunden-Rechnung teilen als Nebenleistung i.d.R. das Schicksal der Hauptleistung und unterliegen somit der gleichen Umsatzsteuer wie die Hauptleistung. Sofern in Ausnahmefällen (wenn man z.B. im Auftrag seines Kunden Werbebriefe an die Kunden seines eigenen Kunden verschickt) das Porto in Kundenrechnung als Durchlaufender Posten zu werten ist, dann kann dieses Konto mit MB nur über den Umweg einer Korrekturbuchung mit Hilfe der Manuellen Buchung angesprochen werden.



    Das Konto 4910 ist ein Ausgabenkonto und kein Einnahmekonto. Das Konto wird - bei Einstellung der Buchungs-Variante 3 - bei der Aufzeichnung des Einkaufs des Portos angesprochen.

  • Also läuft dre Einkauf der Briefmarken auf das Konto 4910.
    Da habe ich immer die Porto und Werbekosten engewählt, wenn ich die Belege eingebe.


    In den Rechnungen mache ich es dann so dass ich den Versand angebe und 19% MwSt auf die Versandkosten ( Bei Päckchen 4,10 € ) rechnen lasse oder wie?
    Sprich den Artikel Versand z.B.Päckchen wie folgt


    MwSt Satz 19% Einheit natürlich Stck
    EK für Rohgewinnermittlung 4,10€
    Nettopreis 4,10€ und VK Brutto dann 4,88€


    Richtig?
    Sprich ich geb die 19% an den Kunden weiter auch wenn mir das zuwieder weil ich ja eigentlich keinen Mehrwert habe.


    Nun kommt aus dem Hintertürchen noch die Frage nach den Paketserviceanbietern.
    Die geben auf den Einlieferungsbelegen ja 19% an.
    Wie läuft es da Buchungtechnisch richtig? ?(

  • Wie läuft es da Buchungtechnisch richtig?


    ...also richtig verstanden hast du die Sache immer noch nicht :!:
    ...nebenbei bemerkt: Bei einer Steuerprüfung wirst du nachzahlen müssen :!:
    MfG Günter

  • ...also richtig verstanden hast du die Sache immer noch nicht :!:
    ...nebenbei bemerkt: Bei einer Steuerprüfung wirst du nachzahlen müssen :!:
    MfG Günter

    Na dann erklär es für Steuernoobs, denn aktuell hab ich noch keine Voranmeldung abgegeben und hab noch 1 Monat Zeit ;)
    ;)

  • Na dann erklär es für Steuernoobs, denn aktuell hab ich noch keine Voranmeldung abgegeben und hab noch 1 Monat Zeit


    ...das kommt nicht auf die Voranmeldung an, sondern was du an den Kunden berechnet hast.
    Wenn dort die 19% auf Versandkosten fehlen, zahlst du die aus eigener Tasche.
    MfG Günter


    NB
    Dein ganzes Rechnungswesen bzw. Rechnungsstellung und daraus folgernd auch deine EÜR ist schlicht falsch.

    • Offizieller Beitrag

    ... zahlst du die aus eigener Tasche.

    Denn: Eine Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen besitzt nur die Deutsche Post/DHL. Du aber sicherlich nicht! Das heißt Du musst die 19 % auf jeden Fall entrichten, so wie im übrigen auch anderen Anbieter, die Postdienstleistungen erbringen. Deshalb bekommst Du bei denen auch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt..

    Mein Tipp zum persönlichen Erfolgserlebnis: Nicht kirre machen lassen - komplizierte Probleme haben zumeist eine einfache Lösung ;) .
    Gruß
    Burki

  • Sprich ich geb die 19% an den Kunden weiter auch wenn mir das zuwieder weil ich ja eigentlich keinen Mehrwert habe.

    ....die Mehrwertsteuer (=Umsatzsteuer und diese teilt sich wiederum auf in Vorsteuer (Einkauf) und Umsatzsteuer (Verkauf)) hat nichts mit Deinem "Mehrwert" zu tun.
    Im Übrigen erbringst Du eine Leistung. Denn nur durch den Kauf des Portos bekommst Du die Ware noch nicht zu Deinem Kunden. Die Ware muss verpackt, adressiert, frankiert und ggf. zur Post bzw. Versender gebracht werden.

    Nun kommt aus dem Hintertürchen noch die Frage nach den Paketserviceanbietern. Die geben auf den Einlieferungsbelegen ja 19% an.

    Diese Kosten zeichnest Du als Ausgabe mit dem entsprechenden Steuerschlüssel (Vorsteuer 19%) auf. Das ist schon alles.


    Du solltest Dir auch einmal das Kapitel Umsatzsteuer in der MB2010-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung durchlesen.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: redaktionell

  • Ok danke.
    Die letzten Erklärungen haben geholfen.


    Ich hab den Artikel nun einfach mit 19% Steuer eingefügt und EK eben den bezahlten Betrag VK netto den gleichen und die 19% haut das Programm dann ja drauf in der Rechnung.


    So verdien ich am Porto nix hab aber die Steuer weitergegeben.
    Die Nachzahlung geht auf meine Kappe, das war mir klar.
    Das sind aber keine imensen Summen. :whistling: