Eigentümer bei vermietetem Objekt nach SCheidung

  • Hallo zusammen,



    ich habe ein Problem. Ich bin geschieden und wieder verheiratet, habe aber noch eine gemeinsame Eigentumswohnung mit meiner Ex-Frau. Die Wohnung ist vermietet. Demnach würde ich annehmen, dass ich den Verlust, der aus der Vermietung entsteht, einfach zu 50 % absetzen kann. Das Steuerprogramm sieht aber im Feld Eigentümer nur vor, dass die Wohnung entweder alleine mir, alleine meiner jetzigen Frau oder uns beiden gemeinsam gehört. Das trifft aber alles nicht zu, sondern sie gehört eben mir zu 50% und meiner jetzigen Frau eben z 0%. Kann mir jemand dazu weiterhelfen.



    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Mittels der von mir genannten Erklärung möchte das FA vorab wissen, in welcher Höhe der einzelne Gesellschafter/Gemeinschafter welche Einkünfte bzw. Werbungskosten hatte.
    Wurden diese Fragen seitens des FA geklärt, so ergeht von dort ein sog. "Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellunung..." an den sog. Empfangsbevollmächtigten, welcher vorher von Euch bestimmt werden kann. Das vom FA nun (einheitlich) festgestellte Einkommen/Verlust jedes Einzelnen kann dann jeder in seiner ESt-Erklärung geltend machen.
    Ferner wird das FA einen notarisch beglaubigten Vertrag der Gemeinschaft/Gesellschaft zur Einsicht verlangen. Deshalb mein Ratschlag: Steuerberater aufsuchen.