eine uneheliche Tochter lebt bei Ihrer Mutter. Der Vater zahlt Kinderbetreuungskosten, Verpflegungskosten. Können diese Kosten für die Steuererklärung des Vaters geltend gemacht werden, etwa als Sonderausgaben ?
Der Vater zahlt Kinderbetreuungskosten, Verpflegungskosten.
Nennt man so etwas nicht Kindesunterhalt? Und dafür gibt es doch allgemein bekannte Regeln. Selbst für Kinderbetreuungskosten und die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug. Und alles über den Sachverhalt zu wissen, kann niemand eine vollständige und abschließende Antwort geben. Es wäre ja als erstes zu erklären, ob der Kindesvater insgesamt überhaupt seiner Unterhaltsverpflichtung in ausreichendem Maße nachkommt.