Hallo,
ich habe Anfang Februar die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar gemacht und vor wenigen Tagen die Erstattung auf meinem Bankkonto verzeichnet. Wenn ich jetzt im März die Umsatzsteuervoranmeldung für Februar mache, muss ich dann die Erstattung, die ja im Februar eingegangen ist, als Einnahme berücksichtigen? Oder mache ich das erst Ende des Jahres in der Umsatzsteuererklärung? Danke.