Fortbildungskosten/Beteiligung AG

  • Hallo,


    ich habe 2007-2008 eine außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt, bei der mir Studien- und Prüfungsgebühren in Höhe von 2.900,- € angefallen sind. Im Jahr 2007 habe ich die genannten Kosten zunächst selbst bezahlt, nach Abschluss der Prüfung habe ich dann im Jahr 2008 vom Arbeitgeber 75 % der o.g. Kosten erstattet bekommen.


    Da ich gerade erst meine Steuererklärung für das Jahr 2007 fertigstelle, lautet meine Frage: Muß ich bei meiner Steuererklärung für das jahr 2007 bereits den Erstattungsbetrag vom AG angeben, obwohl dieser erst im Jahr 2008 geflossen ist? Wie ist hier die richtige/beste Vorgehensweise.


    Vielen Dank im Voraus.