Liebe Mitglieder!
Ich habe heute einen Brief vom FA bekommen, dass ich die
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen von 130 Euro insgesamt, die ich monatlich
vom FA im Jahr 2009 bekommen habe nun zurückzahlen soll, da sich mein
Umsatz im Jahr 2009 auf 0,- Euro belief. Ich habe ein Nebengewerbe als
Büroservice, aber das Jahr 2009 war katastrophal. Ich habe zwar viel
akquieriert, es ist aber nichts zustande gekommen letztes Jahr. Ist es
richtig, dass ich die im Jahre 2009 vom FA an mich gezahlten
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen jetzt an das FA zurückzahlen muss?
Herzlichen Dank, ich bin froh über solche Foren!!!
P.S. Das FA hat mir auch vorgestern einen Brief geschickt, dass ich ab
01.01.2010 von den Voranmeldungen befreit bin. Heißt das, ich kann
keine Vorsteuer auf meine Ausgaben mehr geltent machen bis ich wieder
positive Umsätze fahre?