Hallo liebe Gemeinde,
bei der Erstellung meiner EÜR für 2016 habe ich folgendes Problem. Bei der automatischen Belegerfassung werden hier nur die Umsatzsteuervorauszahlungen der Quartale 1-3 berücksichtigt obwohl die Umsatzsteuervorauszahlung des 4. Quartals 2016 am 10.01.2017 gebucht wurde. Laut 10-Tage-Regelung müsste diese aber doch noch in der EÜR 2016 berücksichtig werden, oder nicht?
Andere Überweisungen zwischen 01.01. und 10.01.2017 werden ebenso nicht berücksichtigt.
Kann mir das jemand erklären?
VIelen Dank schonmal