Nutzungswechsel Immobilie

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich kannst und musst Du entsprechend der Rechtslage im Zeitpunkt der Anschaffung, also 2001, abschreiben. Also linear oder, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, degressiv.


    Die Daten ins Programm eingeben müsste dann automatisch berechnet werden. Die AfA (linear oder degressiv) der Jahre 2001 bis 2008 gilt natürlich als in Anspruch genommen und ist nicht nachholbar.


    Du meinst, die degressive AfA macht dann noch Sinn für Dich?