Ausbildungsaufstieg

  • Hallo Forum.
    Ich hätte da eine wichtige Frage:


    Meine Lebensgefährtin (Tarifbeschäftigte im ö.D.) macht einen sogenannten Ausbildungsaufstieg nach § 33a Bundeslaufbahnverordnung (BLV) in den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Bei der Steuererklärung stellt sich mir nun die Frage, ob die Kosten (überwiegend Fahrtkosten), die sie bei den Reisen zu den diversen Ausbildungsstätten zu tragen hatte als Ausbildungskosten, Fortbildungskosten oder als ganz normale Wegekosten zu werten sind. Meiner Meinung nach sind es Fortbildungskosten, da es ja nicht ihr erster Beruf ist und sie sich im bestehenden Arbeitsverhältnis weiter bildet. Sind meine Annahmen richtig?


    Danke im Voraus für die Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach sind es Fortbildungskosten, da es ja nicht ihr erster Beruf ist und sie sich im bestehenden Arbeitsverhältnis weiter bildet. Sind meine Annahmen richtig?

    Müsste so sein. Hat sie denn wirklich eine Ausbildung abgeschlossen oder ist sie nach der Schule direkt in den ö.D. eingestiegen?