Das Programm sieht keine Möglichkeit vor, den einmaligen Anspruch auf Erhöhung der Grundzulage von 154 € um 200 € auf 354 € zu berücksichtigen. Alle weiteren, davon abhängigen Berechnungen sind in diesen Fällen falsch, somit auch die Druckausgabe "Altersvorsorgebeiträge"