Anwaltskosten für Arbeitsrechtsstreitigkeiten

  • Anwaltskosten für Arbeitsrechtsstreitigkeiten (Kündigungsschutzklage) können nach meinen Recherchen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn ja, wie und in welcher Spalte kann ich dies in meiner Steuererklärung (WISO Sparbuch 2010) eintragen.
    MfG

  • Danke für die Antwort, aber ich wollte wissen wo ich in der Software unter "Ausgaben für Löhne und Gehälter" (sprich Werbungskosten) diese Angaben eintragen soll. Da steht alles mögliche, Arbeitszimmer, Steuerberatungskosten,Wege zwischen Wohnung und Arbeit usw. aber ich finde keine Spalte für oben genannte Anwaltskosten.
    MfG

  • carlo1:
    Für solche speziellen Geschichten gibt es offensichtlich keine extra Spalte. Trag es einfach unter sonstige oder übrige Werbungskosten ein, oder wie das im Programm eben heißt.