Paragraph 15a - nachträgliches Einbringen eines Wirtschaftsguts - wie mit MB?

  • Guten Tag,


    leider konnte ich nichts passendes finden - somit stelle ich meine Frage hier:
    (und ja ich habe einen Steuerberater)


    Mir geht es speziell um die RICHTIGE Buchung in Mein Büro 2010:


    2008: war ich noch lt. §19 der Kleinunternehmerregelung zugehörig.
    Ende 2008 kaufte ich mir ein neues Auto sagen wir im wert von 10,000 € netto


    2009: Ich begann erstmals 04/2009 UST abzuführen


    Ende 2009: Steuerberater hat mir empfohlen KFZ nachträglich ins Betriebsvermögen einfließen zu lassen
    -> 4/5 Regelung


    03/2010: Totalschaden KFZ - dh Abschaffung buchen


    nun zu meiner Frage:


    Wenn ich 01/2009 die Zahlung meines Autos buche (auch wenn ich 12/2008 gehts nicht) und dann UST Erklärung 2009 durchführe wird die Vorsteuer komplett abgezogen -> was grundsätzlich ja funktionell richtig ist, aber in meinem fall eben nicht


    Gibts dazu einen Buchungspunkt - oder muss das manuell geschehen?


    2. Frage


    Abschaffung KFZ


    1/5 der Vorsteuer würde ich nun für 2009 bekommen


    3/5 sind noch offen - Auto ist schrott - bekomme ich dann für dieses Jahr 3/5 - und wie buche ich das dann in meiner Voranmeldung?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen - mein Steuerberater könnte zwar aber das hilft mir in der Software wenig....


    lg


    Thomas Eckstein

  • mein Steuerberater könnte zwar aber das hilft mir in der Software wenig....


    ... ?( Was sagt denn dein Steuerberater zu dem Konstrukt :!:


    MfG Günter

  • Ich gehe einmal davon aus, dass Du den PKW lediglich unter ->Stammdaten ->Anlagenverzeichnis angelegt hast.
    In diesem Fall wird ja nur der Nettowert des PKW erfasst und die entsprechende Abschreibung zum 31.12. d.J. aufgezeichnet. Die USt muss dann im Wege der ( ->Menüleiste ->Finanzen) ->Manuelle Buchung aufgezeichnet werden.
    Allerdings wundert es mich ein wenig, dass Du bei einem in 2009 eingebrachten PKW, der in 2008 gekauft wurde in 2009 noch die Vorsteuer ziehen kannst. Aber Du und dein Steuerberater werden schon das richtige tun.


    Sofern Du MB2010 nutzt, solltest Du die Kapitel rund um die Abschreibung in der MB2010-Hilfe ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung lesen. In dem Kapitel Zu- und Abgänge im Anlagenverzeichnis wird die vorgehensweise bei vorzeitiger Entnahme des Wirtschaftsgutes beschrieben.

  • also
    buchhalterisch ist das auto ja schon 2008 im betrieb der geldfluss war auch 2008
    aber 2009 habe ich erstmals ust berechnet..deshalb


    die erste hilfe habe ich desöfteren gelesen, dies hilft mir nicht sonderlich weiter
    das mit der manuellen buchung werde ich einmal versuchen - vielen dank bis dahin

  • buchhalterisch ist das auto ja schon 2008 im betrieb der geldfluss war auch 2008
    aber 2009 habe ich erstmals ust berechnet..deshalb


    ...eben deshalb nicht :!:
    MfG Günter

  • nun ja.
    in absprache mit dem finanzamt verhält es sich so


    auto gekauft als kleinunternehmer


    1/5 für 2008 abzogen


    rest auf 4/5 aufgeteilt


    finanzamt sagt wunderbar


    ich versteh nicht ganz was jetzt falsch ist?

  • ich versteh nicht ganz was jetzt falsch ist?


    ...das mit der Umsatsteuer (Vorsteuer) :!:
    MfG Günter

  • zu einer argumentation hätte ich gerne einen beleg^^


    denn: wenn ich jetzt einen schlussstrich unter meiner frage stellen würde...dann wär ich jetzt genauso weit wie vorher
    es ging mir rein um die richtige verwendung der software und entschuldigt, dass nicht jeder bwl in der schule hatte


    ich habe zb keinen plan von kontorahmen...manuelle buchung..muss ich auch nicht haben


    aber man kann doch schon erwarten, dass wenn jemand ein gegenargument bringt, ich es nachvollziehbar belegt bekomme oder ich wenigstens auf eine ausschlaggebende quelle verwiesen werde...
    nagut


    gute nacht

  • ich habe zb keinen plan von kontorahmen...manuelle buchung..muss ich auch nicht haben


    ...das dürfte auch schwierig sein, in einer EÜR, die keine Buchhaltung sondern eine reine Aufzeichung der Einnahmen und Ausgaben ist, so etwas ohne manuellen Eingriff zu verbuchen.


    ...bezüglich der Umsatzsteuer wage ich die Rechtmässigkeit des *Konstrukts* zu bezweifeln. Aber wenn du sagst, dass sei mit FA und Steuerberater abgesprochen, so hast du ja später bei einer Prüfung Leute, die für ihr Handeln haften.


    MfG Günter

  • "§ 15a
    Berichtigung des Vorsteuerabzugs


    (1) 1Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen."
    heißt im klartext, wer kleinunternehmer ist oder war und zur regelbesteuerung wechselt, kann die vorsteuer auf fünf jahre geltend machen...
    DIES STELLT KEINE STEUERBERATUNG DAR!


    so ist das^^
    wäre der geldfluss 2009 gewesen hätte ich die vorsteuer vollständig bekommen.
    so muss ich sie auf 4 Jahre aufteilen da mir ein 1/5 verloren geht...
    und DAS kann ich nicht in mb automatisch buchen..um das gehts mir

  • Zitat von teckstein

    und DAS kann ich nicht in mb automatisch buchen..um das gehts mir

    Die USt muss dann im Wege der ( ->Menüleiste ->Finanzen) ->Manuelle Buchung aufgezeichnet werden.


    Sofern Du das Verrechnungskonto nicht anderweitig nutzt, könntest Du bei Nutzung der Buchungs-Variante 3 das entsprechende Vorsteuerkonto auch darüber ansprechen. Das sollte auch klappen.

  • und DAS kann ich nicht in mb automatisch buchen..um das gehts mir


    ...sicher geht das, aber eben nur über manuelle Buchung :!: ...und nur für einen Fachmann, der anschließend auch nachschauen kann, ob die Buchungen richtig im Programm und den Auswertungen angekommen sind.
    MfG Günter

  • heißt im klartext, wer kleinunternehmer ist oder war und zur regelbesteuerung wechselt, kann die vorsteuer auf fünf jahre geltend machen...


    ...du hast dann aber vorher den gesamten Betrag, inkl. Vorsteuer, als Kosten gebucht. :(
    ... und willst dann die Vorsteuer noch wieder zurück haben :?:
    MfG Günter

  • g.horn
    ich habe mich da jetzt ein wenig eingelesen und das ist auch beim Kleinunternehmer möglich.


    Allerdings gibt es da einiges zu beachten und zu rechnen (z.B. zwei Bagatellgrenzen, einmal von € 1.000/Vorsteuerbetrag beim Anschaffungspreis und die zweite Bagatellgrenze von € 2.500/Vorsteuerbetrag entscheidet dann darüber, wann die Berichtigung durchgeführt werden darf.).


    Sofern der zu berichtigende Vorsteuerbetrag unter € 6.000/Jahr liegt ist er in der jeweiligen Umsatzsteuer-Jahreserklärung durchzuführen und nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Mit MB lässt sich das wie bereits vorgenannt ausgeführt über die Manuelle Buchung bzw. das Verrechnungskonto aufzeichnen. Das Konto im MB-Kontenplan lautet meiner Meinung nach hierfür: 1556 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter und ist im Kontenplan auf unsichtbar gestellt. Es muss also zunächst auf Kontenliste erweitert umgestellt werden.


    Das Ganze aber bitte vom Fachmann verifizieren lassen und in der Demo-Firma durchspielen.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • g.horn
    ich habe mich da jetzt ein wenig eingelesen und das ist auch beim Kleinunternehmer möglich.


    KHMCologne
    Wenn das so weitergeht, werden wir noch zu Experten im deutschen Steuerdschungel.
    Wollte ich eigentlich gar nicht mehr :thumbsup:
    MfG Günter