Fahrtkosten bei Arbeitnehmerüberlassung

  • Ich bin Angesteller bei einem Unternehmen mit Sitz in England. Ich arbeite jedoch im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung ganzjährig an einem Projekt bei einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland, da ich laut Bescheinigung vom Arbeitgeber angewiesen bin meine Aufgaben in der BRD nachzukommen.


    Kann ich nun meine Fahrtkosten im Rahmen der Auswärtigkeit von meinem deutschen Wohnsizt zur Arbeitsstelle für Hin- und Rückwfahrt ansetzten oder gilt mein Einsatzort schon als regelmäßige Arbeitsstätte, so dass nur die einfachen Fahrtkosten angesetzt werden können?


    Vielen Dank und frohe Ostern.


    Lolle