Kinderbetreuungskosten buchen

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich wollte gerade erstmalig Kinderbetreuungskosten buchen. Soweit ich weiß sind im SKR03 dafür die Konten 9918 und 9919 zuständig. Ich finde die Konten aber im Mein Büro nicht, auch bei den unsichtbaren Konten habe ich sie nicht gefunden.


    Wie komme ich denn jetzt an die Konten? Hat jemand eine Idee?

  • Kinderbetreuungskosten werden nicht gebucht. Sie werden lediglich außerhalb der Gewinnermittlung vom ermittelten Gewinn abgezogen.


    Die im DATEV-SKR03-Kontenrahmen enthaltene Konten 9918 [Kinderbetreuungskosten] und 9919 [Gegenkonto zu 9918 (Haben)] sind statistische Konten. Der MB-Kontenplan ist keine vollwertige Kopie des DATEV-SKR03-Kontenrahmens, sondern er orientiert sich an diesem. Theoretisch kannst Du dir diese Konten im MB-Kontenplan durch kopieren eines Kontos -das keinerlei Bezug zur EÜR, USt, VSt hat- anlegen und die Betreuungskosten via Manueller Buchung dort aufzeichnen.

  • Ich denke, dass man das Konto 1590 Durchlaufender Posten zum Kopieren nehmen kann. Die neuen Konten sollten dann bei Anzeige der Verbuchungsart auf Kontenliste Erweitert gesetzt werden.

  • Hm, ich habe das jetzt so gemacht, aber ich verstehe es nicht. Die Beträge für die Kinderbetreuung müssen doch in der Einnahmenüberschussrechnung erscheinen ...


    Ich wollte die Kinderbetreuungskosten über die Einkommensteuer absetzen. Da wurde mir aber gesagt, dass in meinem Fall, weil Kinderbetreuung wegen Selbstständigkeit, ich das ganz normal als Betriebsausgabe buchen müsste und darüber abrechne. Nun habe ich mit den kopierten Konten gebucht und es erscheint nirgends. Die Summe wird auch am Schluss von keinem Gewinn abgezogen.


    Wie buchen das denn andere hier? Ich bin doch bestimmt nicht die Einzige, die Betreuungskosten absetzen will?

  • Gebucht wird das über die Konten...
    9918 Kinderbetreuungskosten (wie Betriebsausgaben steuerlich anzusetzender Betrag)
    9919 Gegenkonto zu 9918 (Haben)
    Diese Buchungen können eigentlich in jeder EÜR ausgeführt werden. Sogar die EÜR im WISO Sparbuch kann das als freie Buchung.
    Sonst wäre das Programm ja gar nicht geeignet, die amtliche EÜR herzustellen.


    In der EÜR erscheinen muss das hier...



    Kann es sein, dass das Programm dafür nicht geeignet ist?
    Wenn kmhcologne hier keine Lösung findet, mal an den Support wenden.
    MfG Günter

  • Ihr müsst schon lesen, ...

    Kinderbetreuungskosten werden nicht gebucht. Sie werden lediglich außerhalb der Gewinnermittlung vom ermittelten Gewinn abgezogen.


    Die im DATEV-SKR03-Kontenrahmen enthaltene Konten 9918 [Kinderbetreuungskosten] und 9919 [Gegenkonto zu 9918 (Haben)] sind statistische Konten.
    Der MB-Kontenplan ist keine vollwertige Kopie des DATEV-SKR03-Kontenrahmens, sondern er orientiert sich an diesem.


    Theoretisch kannst Du dir diese Konten im MB-Kontenplan durch kopieren eines Kontos -das keinerlei Bezug zur EÜR, USt, VSt hat- anlegen und die Betreuungskosten via Manueller Buchung dort aufzeichnen.

    ...und was heißt das in letzter Konsequenz:
    Konten die keinen Bezug zur EÜR haben, können die dort aufgezeichneten Werte auch nicht in die EÜR übertragen. Also müssen diese Werte manuell in das amtliche EÜR-Formular eingebracht werden.


    Wenn man sich einmal das EÜR-Formular anschaut, sich vielleicht sogar noch beim Finanzamt "die amtliche Ausfüllhilfe" besorgt, dann wird man feststellen, dass es dort auf Seite 3 eine Zeile 64 gibt und diese lautet: abzüglich erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten.


    MB2010 erwartet aber nicht, dass man die Kinderbetreungskosten dort nun mit einem Kugelschreiber einträgt. Einfach einmal auf die Zeile "doppelklicken" und schon kann sie manuell beschrieben werden. Doppelklick an einer anderen beliebigen Stelle im Formular und wie von Geisterhand wird der Gewinn durch die Kinderbetreuungskosten reduziert.


    ...und vermutlich wirst Du die Möglichkeit der manuellen Eingabe in diesem Bereich nicht gekannt haben. Das steht meines Wissens auch nirgends. Dazu schreibt Buhl in der Bedienanleitung zu MB auf Seite 18: "Und noch etwas können wir Ihnen versprechen: Die Bedienung des Programms erklärt sich in den allermeisten Fällen ganz von selbst. Aus diesem Grund haben wir bewusst darauf verzichtet, Sie mit einer kompletten Programmdokumentation zu behelligen, in der Tabelle für Tabelle, Dialog für Dialog, die einzelnen Eingabe- und Ausgabefelder erklärt werden."

    6 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: redaktionell

  • Einfach einmal auf die Zeile "doppelklicken" und schon kann sie manuell beschrieben werden.


    ...so ist das natürlich auch ideal gelöst :!: ...nur wissen muss man es eben :)


    MfG Günter

  • Ich hatte schon gelesen, hatte aber angenommen, dass die Kinderbetreuungskosten am Schluss dann vom Gewinn in der EÜR abgezogen werden - also nicht direkt mit der EÜR zu tun haben.


    Wenn es so funktioniert, wie es jetzt beschrieben wurde, ist es natürlich genial. Das kannte ich nicht - woher auch? Es gibt ja nirgends einen Hinweis, dass ich in dem Formular etwas manuell eintragen kann.


    Ich probiere es gleich morgen aus - ich bin jetzt sooo müd ... Danke schon einmal an Alle für die Hilfe!