Hallo,
ich bin Mitglied in einer Privaten Krankenversicherung und habe eine Selbstbeteiligung von 900 Euro.
Da meine Arztrechnungen eigentlich immer unter 900 Euro liegen frage ich mich,
ob diese dann als Sonderausgaben angesetzt werden können.
Bei einer Beitragsrückerstattung muss ich diese ja auch von den Kosten abziehen und
somit glaube ich, dass die Kosten bis zur Selbstbeteiligung bzw. die Selbstbeteiligung selber
als Beiträge zur KV zu sehen sind.
Liege ich da richtig?