KUG (Kurzarbeit)100%

  • Ich war 2009 für 4 Monate auf 100% Kurzarbeit gesetzt.
    Laut WISO-Software ist Kurzarbeit als Lohnersatzleistung anzusehen und dort einzutragen, falls man in dem Jahr trotzdem arbeiten war.
    Lt. Steuerbescheinigung ging meine Beschäftigung von 01.01. - 31.12.2009 und vom 01.01. - 31.08.2009 war ich auch zu 100% arbeiten, der Rest war 100 % Kurzarbeit.
    Wenn ich dieses Kurzarbeitergeld aber als Lohnersatzleistung eintrage bekomme ich eine Meldung bei der Plausibilitätsprüfung.


    "Einkommens- / Lohnersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung
    Sie haben gearbeitet und waren gleichzeitig ohne Beschäftigung?
    Sie haben angegeben, dass Sie auf Lohnsteuerkarte gearbeitet haben und im selben Zeitraum ohne Beschäftigung waren! Bitte überprüfen, ob die Angaben korrekt sind."


    Vielen Dank für die Hilfe


    MfG: Vulder


    Finde aber keine Abfrage wo ich diese Leistung nun noch unterbringen könnte.
    Sollte ich also diese 4 Monate Kurzarbeitsgeld nirgendwo angeben ausser bei der Abfrage der Lohnsteuerbescheinigung unter Pkt.15 ?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie das 2 mal erfassen, wird es auch 2 mal berücksichtigt und Sie zahlen mehr Steuern als nötig.


    Das möchten Sie doch nicht, oder ????

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......