Kann ich Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, wenn ich z.B.
morgens um 0600 Uhr zur Arbeit fahre, dort um 0830 anfange und direkt im Anschluss zu einer Weiterbildung fahre?
Die Fortbildung war von August bis Dezember, jeweils Dienstags und Donnerstags.
Vielen Dank