Kirchensteuer nicht einbehalten worden + zu hoher Freistellungsauftrag
- martin2010
- Erledigt
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Zitat:
"Erledigen Sie auf einer Fahrt zu Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte dienstliche Besorgungen nebenher mit, zum Beispiel das Abholen der Geschäftspost, können Sie den aus beruflichen Gründen gefahrenen Umweg mit der Reisekostenpauschale oder Ihrem tatsächlichen Kilometer-Kostensatz abrechnen (BFH-Urteil vom 12.10.1990, VI R 165/87, BStBl. 1991 II S. 134)."
Ob es sich jetzt also um die Geschäftspost oder um einen Geschäftskollegen handelt, wird demnach ja keinen Unterschied machen.
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Komplett anderer Sachverhalt. Mach, was Du willst. Meine Rechtsauffassung kennst Du.
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Ich habe das jetzt einfach mal weg gelassen. In Summe handelte es sich sowieso nur um 40km.
Jedenfalls nochmals Danke für deine Hilfe.Bei Ausdruck der Steuererklärung ist mir jetzt noch etwas aufgefallen... hierfür eröffne ich dann aber einen neuen Thread.