Kirchensteuer nicht einbehalten worden + zu hoher Freistellungsauftrag

  • Hallo zusammen,


    beim Bearbeiten meiner Einkommensteuererklärung mit WISO Sparbuch 2010 ist mir aufgefallen, dass von den Banken die Kirchensteuer nicht abgeführt wurde (wird mir 0 € in den entsprechenden Steuerbescheinigungen aufgeführt), obwohl ich den Antrag bei den Bank abgegeben hatte.


    Außerdem ist mir aufgefallen, dass meine Freistellungsaufträge in Summe 900€ ergeben. Ich hatte dummerweise einen Freistellungsauftrag von 100€ bei einer Bank vergessen.


    Kann ich diese Gegebenheiten durch WISO Sparbuch wieder "ausbügeln", ohne dass ich mit dem Finanzamt Probleme bekomme?


    Schonmal vielen Dank im Voraus.


    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Im Sparbuich unter "Zinsen und andere Kapitalerträge" <->"Allgemeine Angaben" die Position "sollen vollständig eingegeben werden" anklicken und dann aktivieren (anklicken und Kreuzchen machen) bei "Person abc hat der auszahlenden Stelle (z.B. der Bank) keine Angaben zur Kirchensteuerpflicht gemacht".


    Für die Zukunft der Bank etc. nochmals den Auftrag zum Einbehalt der Kirchensteuer erteilen.

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem ist mir aufgefallen, dass meine Freistellungsaufträge in Summe 900€ ergeben. Ich hatte dummerweise einen Freistellungsauftrag von 100€ bei einer Bank vergessen.

    Sorry, hatte ich vergessen, darauf einzugehen. Da wirst Du allenfalls ein Schreiben oder eine Erläuterung im Bescheid erhalten, dieses für die Zukunft richtig zu stellen. Deswegen aber auch alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Auch die, bei denen keine Abzugssteuer einbehalten wurde.

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Hermann
    Genau so ist es.



    Rechnet WISO den zu hoch in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (also die 100€) eigentlich von der zu erwartenden Erstattung vom Finanzamt entsprechend runter oder wird das von WISO nicht berücksichtigt?


    Bei jeder von mir in WISO angelegten Steuerbescheinigung (der Finanzinstitute) erscheint jetzt folgende rote Meldung:
    Bitte die Angaben zur Überprüfung von Veräußerungsgeschäften erfassen!


    Kann mir jemand erklären was es damit auf sich hat?

    • Offizieller Beitrag

    Rechnet WISO den zu hoch in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (also die 100€) eigentlich von der zu erwartenden Erstattung vom Finanzamt entsprechend runter oder wird das von WISO nicht berücksichtigt?


    hmpf, die Frage lässt sich so nicht beantworten.


    Wenn man einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt hat und der auch in Anspruch genommen wurde, hat man zu wenig Kapitalertragsteuer = Abgeltungsteuer bei der Bank gezahlt.
    Die wird jetzt eben nachgefordert.


    Zitat

    Bei jeder von mir in WISO angelegten Steuerbescheinigung (der Finanzinstitute) erscheint jetzt folgende rote Meldung:
    Bitte die Angaben zur Überprüfung von Veräußerungsgeschäften erfassen!


    Um diese Meldung prüfen zu können, müssten wir wissen, wo welche Eingaben vorgenommen wurden, damit wir diese Meldung reproduzieren können.
    Die Höhe der Eingaben braucht ja hier nicht veröffentlicht werden....

  • Aber warum kann WISO nicht einfach die 25% Abgeltungssteuer auf den zuviel in Anspruch genommenen Freibetrag abrechnen?




    Bei der ersten Auswahlmöglichkeit habe ich "Bescheinigung für alle Privatkonten" angeklickt.
    Dann habe ich weiter unten in das erste Feld die Höhe der Kapitalerträge eingetragen.
    "Die Werte der Steuerbescheinigung sollen überprüft und ggf. korrigiert werden" angehakt und "programmunterstützt" ausgewählt.
    Die Höhe des inanspruchgenommenen Sparer-Pauschbetrages eingetragen.
    Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag eingetragen.


    Mehr habe ich nicht ausgewählt bzw. eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber warum kann WISO nicht einfach die 25% Abgeltungssteuer auf den zuviel in Anspruch genommenen Freibetrag abrechnen?


    Liegt die Höhe der Zinseinkünfte vielleicht insgesamt unter dem Sparer-Freibetrag ?


    Anosnsten kann ich in meiner Probeberechnung auch nicht nachvollziehen, warum das Programm das nicht macht......

  • Achso aber WISO Sparbuch macht das generell schon, dass es das verrechnet?
    Dann wurde das in meinem Fall bestimmt auch berücksichtigt. Habe da jetzt nur nicht so auf den genauen Wert der Erstattung vorher/nachher geachtet...



    Kannst du dir gemäß meiner Angaben erklären, woraus die Meldung "Bitte die Angaben zur Überprüfung von Veräußerungsgeschäften erfassen!" resultiert?

    • Offizieller Beitrag

    Kannst du dir gemäß meiner Angaben erklären, woraus die Meldung "Bitte die Angaben zur Überprüfung von Veräußerungsgeschäften erfassen!" resultiert?


    Diese Angaben von dir fehlen noch, dazu hast du dich noch nicht geäußert.


  • Die Angaben hatte sich darauf bezogen.
    Die Meldung erscheint dann bei "Veräußerungsgeschäfte überprüfen und ggf. korrieren". In dem Feld nebendran steht grau unterlegt "nicht erfasst".

  • Habe die Lösung gefunden:
    Ich musste einfach von "programmunterstützt" auf "formularbasiert" umschalten. Jetzt passt es und die Meldung kommt nicht mehr.


    Jetzt hätte ich allerdings noch eine letzte Frage, die mir vielleicht jemand hier beantworten kann, ohne dass ich extra einen neuen Thread aufmache:


    Ich habe mal zwei Wochen lang einen Kollegen, der aus dem Ausland zu Besuch war, morgens vom Hotel abgeholt und abends ihn wieder dorthin zurück gefahren.
    Wo kann ich denn dies am besten im WISO Sparbuch eintragen?


    Ich habe das schon versucht unter "Verwaltung --> Fahrzeuge" einzutragen. Allerdings funktioniert das nicht richtig, da unter dieser Rubrik wohl davon ausgegangen wird, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt und demnach auch abgeschrieben wird...

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt hätte ich allerdings noch eine letzte Frage, die mir vielleicht jemand hier beantworten kann, ohne dass ich extra einen neuen Thread aufmache:

    Bitte demnächst nicht solche Fragen "anhängen"? Übersichtlicher wird das Forum dadurch nicht. Ein anderer soll ja schließlich auch Antworten auf ähnliche Fragen/Probleme finden.
    Also bitte demnächst neuen Thread aufmachen.


    Antworten hast Du ja genügend gehabt.

  • So habe mich jetzt selbt nochmal informiert und denke daher, dass es in jedem Fall möglich ist die beruflich veranlassten Fahrten mit dem Privat-PKW abzusetzen.


    Quellen:
    http://www.steuernetz.de/aav_s….xhtml?currentModule=home
    Unter Tipps und Tricks in WISO:
    Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften
    Fahrt zum Kollegen aus beruflichen Gründen



    Die Frage ist halt nur, wo man das im WISO Sparbuch eintragen kann....


    Falls es möglich ist, kann man diese Frage incl. der Antworten gerne in einen eigenen Thread auslagern.

    • Offizieller Beitrag

    Fahrt zum Kollegen aus beruflichen Gründen

    Es sind keine beruflichen Gründe. Dann würde solche Fahrten ja auch der AG zahlen bzw. organisieren. Man nennt so etwas Freundschaftsdienste oder Hilfeleistung unter befreundeten Kollegen.

    Zitat

    einen Kollegen, der aus dem Ausland zu Besuch war

  • In diesem Fall hätte ja auch der Arbeitgeber die Fahrten bzw. das Taxi zahlen müssen. Ich habe das aber übernommen, damit nicht extra das Taxi bezahlt werden muss.
    Den Kollegen kannte ich übrigens überhaupt nicht und habe auch nichts mit ihm zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    In diesem Fall hätte ja auch der Arbeitgeber die Fahrten bzw. das Taxi zahlen müssen.

    Genau. Und daher bei dem geschilderten Sachverhalt keine berufliche/betriebliche Veranlassung gegeben.

  • Wieso?
    Ich habe das doch in meiner Freizeit für den Betrieb getan.



    Wenn ich z.B. auf einer Schulung war, dann bin ich ja auch berechtigt die entsprechenden Spesen vom Finanzamt zu bekommen, da sie der Arbeitgeber nicht zahlt.