teilentgeltlicher Erwerb einer Immobilie

  • Hallo zusammen,


    ich habe da mal ein Problem,


    wo kann ich in Sparbuch 2010 eingeben das ich die eine Hälfte des Hauses geerbt habe und die andere Hälfte des Hauses meine Frau gekauft hat.



    Mit freundlichen Grüßen


    Uwe Forkel

    • Offizieller Beitrag

    Lässt sich m.E. nicht über das Sparbuch eingeben. Allenfalls über manuelle Eingabe der AfA. Aber selbst das ist hier fraglich, ob das eingabetechnisch hinzubekommen ist.


    Du musst als Erbe die für den von Dir geerbten hälftigen Teil die AfA des Rechtsvorgängers fortführen. Deine Ehefrau muss für Ihren von den weichenden Erben erworbenen hälftigen Anteil ganz normal die Anschaffungskosten ermitteln, die dann nach den Verkehrswerten auf Grund+Boden sowie Gebäude aufzuteilen sind (ggf. verhältnismäßig bei Teilentgeltlichkeit).


    Ich würde dringendst zu einem Steuerberater raten.

    • Offizieller Beitrag

    eigentlich habe ich mir das Programm gekauft um die Kosten für einen Steuerberater zu sparen.

    Hier geht es aber um einen komplexen Fall. Den schafft keine Software vollständig abzubilden. Hier braucht man schon gehörige steuerliche Grundkenntnisse. Du hast hier unentgeltlichen Erwerb sowie entgeltlichen/teilentgeltlichen Erwerb bei einem Gebäude. Selbst der Berater und das FA müssen zur Ermittlung der zutreffenden AfA verschiedene Berechnungen durchführen und zusammenfassen. Unter Umständen gibt es da sogar noch verschiedene AfA-Formen (je nach AfA des Rechtsvorgängers).


    Die einzige Möglichkeit, den Steuerfall im Sparbuch nach Programmanleitung zu erfassen, sehe ich darin, den Eigentumsanteil Ehemann und den Eigentumsanteil Ehefrau als getrennte Objekte einzugeben und dann die laufenden Einnahmen sowie Ausgaben entsprechend der Miteigentumsanteile zuzuordnen. Aber ohne Grundkenntnisse im Steuerrecht wirst Du das, meiner Meinung nach, nicht ordnungsgemäß hinbekommen.


    Es kann sogar noch komplizierter werden. Zu welchem Stichtag hat die Ehefrau denn ihren Anteil erworben? Rückwirkend zum Todestag des Erblassers oder liegt der Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten später?


    Ich kann nur nochmals raten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen. Der Betrag sollte, zumindest für das erste Jahr des Eigentums, doch eigentlich drin sein. Immerhin geht es um einen geerbten Teil eines Mehrfamilienhauses und einen fünf- bis sechsstelligen Betrag für den Hinzuerwerb der Ehefrau.

  • eigentlich habe ich mir das Programm gekauft um die Kosten für einen Steuerberater zu sparen.


    ...eigentlich ist das Programm für solche Fälle auch nicht vorgesehen :!:
    ...das soll nicht heissen, dass es nicht geht. Du müsstest nur vorher etliche Nebenberechnungen und Aufstellung herstellen. Ich würde auch hier einmalig den Rat eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, um die Sache auch für die Folgejahre in die richtigen Bahnen zu lenken. Ein kleiner Fehler am Anfang summiert sich nachher über Jahre und kostet evtl. richtiges Geld.
    MfG Günter


    Sorry, miwe4 war schneller, aber jetzt hast du zwei gleiche Empfehlungen.