Ich habe zum 30.11.2009 einen Mitarbeiter entlassen. Das Arbeitsgericht hat ihm im März 2010 einen Betrag für entgangenen Urlaub und Überstunden in Höhe von 1300.- € zugestanden. Mein Problem: Das Jahr 2009 ist abgeschlossen. Wie kann ich das verbuchen?
Arbeitsgericht
- Friedl2003
- Erledigt
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Wie kann ich das verbuchen?
...ohne genaue Kenntnis der Sachlage geht das nicht.
1. Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
2. Muss von diesem Betrag Lohnsteueuer und Sozialversicherung abgeführt werden?
3 Ist dieser Betrag eine Ausgleichszahlung oder Abfindung netto an den Arbeitnehmer?MfG Günter
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Der Betrag ist Brutto.
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Normal gehört das in den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.
Das bedeutet natürlich einen erheblichen Aufwand für Buchhaltung und für die Abgabe der berichtigten Meldungen an FA (Lohnsteuerbescheinbigung) und SV usw.
MfG Günter -
Dachte ich mir schon. Trotzdem Danke.