Riester - Rückgängigmachen Steuerermäßigung

  • hallo, ich habe seit einigen Jahren einen Riestervertrag, den ich in der Steuererklärung angegeben habe und damit Steuern gespart. Wird bei der nachgelagerten Versteuerung im Rentenalter die gesamte Rente zu Grunde gelegt? Ich habe weiterhin eine private Rentenversicherung. Muss diese (und ggf. Unterhaltszahlungen) auch besteuert werden? Könnte ich die vergünstigte Besteuerung wegen Rente auch wieder rückgängig machen?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, es wird alles nachgelagert besteuert.


    Was aber meist nicht so störend ist, weil man im Alter nicht mehr so hohe Einkünfte hat, normalerweise jedenfalls.


    Ja, man kann auch alles kündigen.


    Was aber oftmals keinen Sinn macht, weil das mit erheblich finanziellen Nachteilen verbunden ist.


    Das hätte man sich eben vor Abschluss von solchen Versicherungen überlegen sollen.

  • Ja, es wird alles nachgelagert besteuert.

    Gilt die Besteuerung auch für private zusätzliche Rentenversicherungen, die man sich ja auch vom Munde abspart während der Beschäftigungszeit?
    Gibt es denn dann die Möglichkeit, nur den Steuervorteil nicht zu nutzen, aber die Kinderzulage zu behalten?
    Danke.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Gilt die Besteuerung auch für private zusätzliche Rentenversicherungen, die man sich ja auch vom Munde abspart während der Beschäftigungszeit?


    Dafür kann man sie aber jetzt als Sonderausgabe geltend machen.


    Zitat

    Gibt es denn dann die Möglichkeit, nur den Steuervorteil nicht zu nutzen, aber die Kinderzulage zu behalten?


    ja, man muss ja nicht den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung beantragen.
    Was aber finanziell keinen Sinn macht.
    Es sei denn, man kündigt den Riester-Vertrag vorzeitig.
    Dann muss man natürlich alle Zulagen und die Steuerersparnis zurückzahlen.
    Was ja aber finanziell auch keinen Sinn macht.