Steuerberater, der WISO Dateien annehmen und prüfen kann

  • Hallo,


    hat jemand Erfahrung damit, seine WISO Steuererklärung per Datei dem Steuerberater zur Prüfung zu übergeben ?
    Und kennt jemand einen Steuerberater im Raum Köln, der WISO Dateien annehmen würde.


    Gruß

  • Hallo Avion, hast Du einen Weg gefunden?


    Und für alle, die die Frage nicht beantworten können aber wissen wollen warum ich so etwas tun möchte. Ich muss dafür nicht extra bezahlen und möchte, dass er noch mal rüberschaut und ggf. korrigieren kann.

  • Und für alle, die die Frage nicht beantworten können aber wissen wollen warum ich so etwas tun möchte. Ich muss dafür nicht extra bezahlen und möchte, dass er noch mal rüberschaut und ggf. korrigieren kann.


    ...rüberschauen kann er ja mal, aber korrigieren musst du schon selber in der Originaldatei.
    Es sei denn, er hätte auch WISO Sparbuch installiert, immer mehr Steuerberater arbeiten mi dem Programm.
    MfG Günter

  • Hallo,


    ich finde auch die Idee durchaus charmant, dass man übers Jahr mit der WISO App und dann der Software die Steuererklärung vorbereitet und dann diese Daten zur Prüfung und Klärung noch offener Fragen an den Steuerberater übermittelt.

    Wenn sich das dann positiv auf die Kosten des Steuerberater auswirkt umso besser.

    Kennt jemand einen Steuerberater der so arbeitet? Oder gibt es evlt. ein Verzeichnis von buhl welche Steuerberater mit der Kanzlei Software arbeiten, es gibt ja eine spezielle Version WISO steuer:Berater.

  • Crna


    du bist dir im Klaren, dass es in Deutschland über 100.000 Steuerberater gibt? Wenn Siglova also möglicherweise hier einen gefunden hat, der tatsächlich mit der Beraterversion arbeitet, heisst das noch lange nicht, dass dieser auch an deinem Ort ist und damit dich unterstützt.


    Ausserdem: mit der Beraterversion können beliebig viele Einkommensteuererklärungen gemacht werden, von den anderen Steuerarten wie z. B. Körperschaftsteuer mit allen damit zusammenhängenden Unterlagen, Erbschaftsteuer etc. ist keine Rede. Also werden wohl nur Berater, die nichts mit Kapitalgesellschaften, Erbschaftsfragen, Gestaltungsfragen etc. zu tun haben, mit der Beraterversion arbeiten.