Hallo,
ich habe Landwirtschaftliche Fläche (Ackerland) gekauft. Das Ackerland bewirtschafte ich nicht selbst, sondern verpachte dies an einen Landwirt (Einkünfte aus Vermietung+Verpachtung).
Frage:
Können Notarkosten und Grunderwerbsteuer im Jahr des Kaufes steuerlich geltend gemacht werden? Die Notarkosten betreffen nur den eigentlichen Kauf. Kosten für Finanzierung/Grundschulden sind nicht angefallen.
Schon mal Danke im Voraus...Gruß