Nachnahmebuchung so richtig?

  • Hallo,


    wenn ein Kunde bei mir was über Nachnahme bestellt setzte ich die Rechnung auf vollständig bezahlt übers Verrechnungskonto. Wenn dann die Post die Nachnahme an mich überweist mache ich das auch über das Verrechnungskonto. Nun sehe ich doch aber garnicht welche Nachnahme noch nicht überwiesen ist. Oder sehe ich das falsch oder ist sogar meine Vorgehensweise falsch?


    Danke Jette

    • Offizieller Beitrag

    Wäre eine Splitbuchung nicht sinnvoller? Du kannst im ersten Schritt die Zahlung des Kunden buchen, der entsprechenden Rechnung zuordnen (in Rechnungen erscheint die Rechnung gelb markiert und ist mit dem Hinweis 'teilweise bezahlt' versehen). Bei Eingang der Nachnahmegebühr setzt Du die Rechnung dann auf vollständig bezahlt.


    Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob die Nachnahme mit Mehrwertsteuer belegt ist. (Porto ist bei der Deutschen Post umsatzsteuerfrei).

  • Ich empfehle Dir eine Zahlungsbedingung "Nachnahme" (Zahlungsziel 21 Tage, es dauert nämlich bei der Post, Mahnwesen deaktivieren) anzulegen und die Rechnung ganz normal laufen zu lassen. Es kommt nämlich schonmal vor, dass die Post eine Nachnahme nicht zuordnen kann, weil z.B. der Nachnahmebeleg nicht automatisch gelesen werden kann. Dann landet der Betrag auf einem Verrechnungskonto der Post.
    So hasst Du die Kontrolle und kannst ggf. bei der Post die Nachforschung in die Wege leiten und vermeidest durch die Zahlungsbedingung "Nachnahme", dass Du Deinen Kunden versehentlichst mahnst.
    Nachnahmegebühren der Deutschen Post AG sind Portokosten und somit MwSt frei.
    Gruss und schöne Feiertage!
    Karl-Heinz

    • Offizieller Beitrag

    Na ich sehe das schon etwas problematischer. Buchalterisch und steuerlich relevant sind letztendlich der Tag des (auch teilweisen) Zahlungseinganges. Wenn jetzt zwischen der Zahlung der eigentlichen Leistung und der Gutschrift der Nachnahme 2 Wochen liegen kann es schon mal Probleme geben.


    Oder sehe ich hier grundsätzlich was falsch? Du schreibst

    Zitat

    wenn ein Kunde bei mir was über Nachnahme bestellt setzte ich die Rechnung auf vollständig bezahlt übers Verrechnungskonto.

    .
    Soll das heißen, dass Du die Rechnung auf bezahlt setzt, wenn die Sendung Dein Geschäft verlässt? Das wäre ja vollkommen falsch. Du würdest Deinem Kunden ja bis zum Zahlungseingang einen 0%-Zinsen Kredit geben.

  • Bei Nachnahme hat der Kunde bei Rechnungserstellung noch nicht gezahlt, denn die Post zieht für den Auftraggeber den Rechnungsbetrag beim Kunden bei Auslieferung der Ware ein. Somit ist der Zahlungseingang der mit Nachnahme verschickten Ware, der Tag der Gutschrift der Nachnahme auf dem Konto des Auftraggebers und erst dann kann und darf der Rechnungsbetrag als gezahlt gebucht werden.
    Nachnahme ist schlicht und einfach eine Zahlungsbedingung.
    Gruss
    Karl-Heinz