Verlustvortrag

  • Wer kann helfen ?




    Habe einen Verlustvortrag vorgenommen,d.h. der Verlust aus 2008 wurde in die Steuererklärung für 2009 mit genommen.


    Da ich verheiratet bin habe ich nun folgende Mitteilung vom Finanzamt bekommen.




    Der Verlusvortrag wird vorgenommen, wenn Verluste aus den Einkunkunftsarten iS. des § 2 (1-7) EStG bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden.


    Dies bedeutet, der Gesamtbetrag der Einkünfte (hier 2008) muß negativ sein.




    Habe ich noch nie gehört, das ich meine negativen Einkünfte nicht bei dem Gesamtbetrag der EInkünfte abziehen kann.


    Verrechne doch meine negativen Einkünfte mit denen meiner Frau (AN).


    Verstehe ich hier jetzt was falch ?


    Dafür ist der Verlustvortrag doch da, nicht ausgeglichene negative Einkünfte abzuziehen. ?(

  • Der Verlust kam aus dem Gewerbebetrieb.
    -3.000
    Gesamtbetrag der Einkünfte also Gewerbe + Einkünfte Ehefrau wahr nicht negativ.


    Was mavhe ich mit meinem minus aus Gewerbebetrieb, kann ich denn nicht in 2009 verrechnen ?


    Lg
    PKT

  • Nein. Du kannst nur dann einen Verlustvortrag machen, wenn Deine gesamten Einkünfte negativ sind. Das hat doch das Finanzamt so geschrieben und das steht doch auch so im EStG. Der Verlust wird 2008 verrechnet und nicht 2009.