Wer kann helfen ?
Habe einen Verlustvortrag vorgenommen,d.h. der Verlust aus 2008 wurde in die Steuererklärung für 2009 mit genommen.
Da ich verheiratet bin habe ich nun folgende Mitteilung vom Finanzamt bekommen.
Der Verlusvortrag wird vorgenommen, wenn Verluste aus den Einkunkunftsarten iS. des § 2 (1-7) EStG bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden.
Dies bedeutet, der Gesamtbetrag der Einkünfte (hier 2008) muß negativ sein.
Habe ich noch nie gehört, das ich meine negativen Einkünfte nicht bei dem Gesamtbetrag der EInkünfte abziehen kann.
Verrechne doch meine negativen Einkünfte mit denen meiner Frau (AN).
Verstehe ich hier jetzt was falch ?
Dafür ist der Verlustvortrag doch da, nicht ausgeglichene negative Einkünfte abzuziehen.