Hallo zusammen,
Ich habe aufgrund meines Masterstudiums Werbungskosten als Verlustvortrag angegeben(~5000€). Dieses Jahr habe ich Einkünfte aus Kapitalerträgen(~4000€), von denen ich mir die Abgeltungssteuer(~800€) per Günstigerprüfung gerne wieder holen würde, da ich sonst keine Einkünfte habe. Wenn ich nun aber die Anlage KAP ausfülle, dann werden die Kapitalerträge ja von den Werbungskosten abgezogen. Mein Verlustvortrag würde also "verpuffen" (auf 1000€ schrumpfen).
Macht es also Sinn die Anlage KAP nicht auszufüllen und auf die 800€ zu verzichten, damit ich beim Berufseinstieg die vollen 5000€ als Verlustvortrag abziehen kann?
Vielen Dank schonmal!