Richtige Abschreibung Leasingfahrzeug

  • Hallo,


    folgendes Problem stellt sich mir:


    Am 07.06. habe ich mein Leasingfahrzeug in Höhe 10.440,74 Euro gekauft.
    Dieses habe ich nunmehr aktiviert. Ca. am 30.07. erhalte ich mein neues
    Leasingfahrzeug und werde das gekaufte als Anzahlung abgeben.
    Ich erhalte hierfür 6.500,00 Euro.


    Vom Vorgang ist mir soweit alles klar.
    Den Verlust buche ich als Aufwand und die Anzahlung da Leasing auf 3 Jahre
    ebenso.
    Die Frage ist, mit welchem Betrag steht das gekaufte Leasingfahrzeug in
    den Büchern. M.E. muss vorher die Abschreibung für die "53" Tage erfolgen.
    Wie wird das umgesetzt? Schreibe ich für 53 Tage ab, für 2 Monate, für
    6 Monate oder für 12 Monate??? Darf ich überhaupt abschreiben?


    Vielen Dank!

  • Die Frage ist, mit welchem Betrag steht das gekaufte Leasingfahrzeug in
    den Büchern.


    ...gekauftes Leasingfahrzeug ??? ...
    Das Fahrzeug gehört dir doch gar nicht.
    MfG Günter

  • Hallo Günter,


    jetzt schon! Es gibt Kaufleasing und Mietleasing.
    In meinem Fall ist es Kaufleasing und ich habe
    das Fahrzeug nach 3 Jahren Leasingzeit nunmehr
    zum vereinbarten Preis gekauft.

  • ...und am 1.7. für 6.500,00 EUR wieder verkauft?


    Es war also vom 07.06. bis zum 01.07. in Deinem Eigentum.


    Habe ich das so richtig verstanden?

  • Es gibt Kaufleasing und Mietleasing.


    Du meinst Mietkauf (steuerlich gesehen)...............durch diese Art der Finanzierungen blickt man ohne genaue Kenntnis der Unterlagen nichtr mehr durch.
    Wem gehört was und wieviel zu welchem Zeitpunkt :?: ?( ...das ist etwas für einen Steuerberater :!: ...der haftet für seine Buchungsvorschläge.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Am 07.06. habe ich mein Leasingfahrzeug in Höhe 10.440,74 Euro gekauft.
    Dieses habe ich nunmehr aktiviert. Ca. am 30.07. erhalte ich mein neues Leasingfahrzeug und werde das gekaufte als Anzahlung abgeben.
    Ich erhalte hierfür 6.500,00 Euro.

    Du willst dem FA allen Ernstes erklären, dass Dein Fahrzeug in nicht einmal 8 Wochen einen Wertverlust von fast 4.000€ habe? Für blöd musst Du die auch nicht halten. Gestaltungsmissbrauch und damit steuerlich unbeachtlich.

  • Nur keine vorschnellen Schlüsse. Lasst AndyF doch die Chance auf eine Antwort.

    Zitat von AndyF

    ...das gekaufte als Anzahlung abgeben. ... Ich erhalte hierfür 6.500,00 Euro.

    Das kann man durchaus auch so verstehen, dass 4.000,00 EUR Anzahlung und an Andy weitere 6.500,00 EUR ausgezahlt wurden.


    Im Übrigen ist es im allgemeinen bekannt, dass die Leasing-Sonderzahlung nichts über den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges aussagt. Dieser kann sehr wohl deutlich niedriger liegen und wenn sich dies anhand eines Gutachtens eines vereidigten Sachverständigen belegen lässt, dann sieht die Sache auch schon wieder anders aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

    • Offizieller Beitrag

    Er fragt aber auch, wie sich der "Verlust" buchen ließe. So hätte er ja einen Gewinn (10.500€./.10.440€). Und ein Gutachten heißt auch nichts, wenn ohne Unfall etc. innerhalb von weniger als 8 Wochen ein Wertverlust von fast 40% behauptet würde.


    Wird er wohl tatsächlich mal deutlicher formulieren müssen.

  • @Günter
    Nein, ich meine keinen Mietkauf und dies auch nicht steuerlich gesehen.
    Wir reden von Kaufleasing in Form einer Restwertvereinbarung. Dies bedeutet,
    es wurde bei Leasingbeginn vereinbart, dass das Fahrzeug zu dem Preis von
    10440,74 von mir gekauft werden kann oder vom Händler zurückgenommen wird.
    Da nunmehr die vereinbarten Kilometer überschritten wurden hat das Fahrzeug
    nur noch einen Wert von 6500 Euro. Und beim Rückkauf muss ich trotzdem
    10440,74 bezahlen. Und der andere Händler zu dem ich das Fahrzeug als
    Leasingsonderzahlung gebe gibt mir nur 6500,00 Euro für das Fahrzeug.


    miwe
    Somit dürfte auch klar sein, dass es sich hier nicht um einen Gestalltungsmissbrauch
    handelt! Und ich wollte auch nicht wissen, wie der Verlut zu buchen ist.


    KHMCologne
    Genau so richtig vom 07.06. - 30.07. in meinem Eigentum


    Sorry für die ungenauen Angaben, aber jetzt müsste es doch klar sein!?


    Ich möchte nur wissen, wie und ob ich für diesen Zeitraum eine Abschreibung
    vornehmen muss.

    Einmal editiert, zuletzt von AndyF ()

  • Ich möchte nur wissen, wie und ob ich für diesen Zeitraum eine Abschreibungvornehmen muss.

    Abschreibung ist die Verteilung einer einmaligen Ausgabe (Anschaffungs- oder Herstellkosten) für langfristig nutzbare Wirtschaftsgüter auf eine Anzahl von Jahren.


    Wenn ich mich recht entsinne, bis Du EÜRler.
    Da hier das Kfz im Jahr der Anschaffung zum Buchwert veräußert wird, halte ich bei einem EÜRler eine Aufnahme in das Anlageverzeichnis für entbehrlich.
    Du hast eine Einnahme von 6.500 und eine Ausgabe von 6.500. Selbst wenn Du dies einmal unter Berücksichtung der anteiligen Abschreibung einmal durchspielst, ändert sich nichts am Ergebnis der EÜR.

  • Das war auch meine Überlegung. Da sich ja so oder so nichts am Ergebniss ändert.


    Ich würde dann die Afa nicht berücksichtigen und wie folgt buchen.


    1.) 2310 an 320 = 10440,74


    2.) Bank an 8800 = 6500,00


    bzw. da ja kein Geld fließt


    1792 an 8800
    4500 an 1792


    Oder liege ich bei der Kontenwahl falsch?

  • Nun war dieser Punkt doch tatsächlich Anlass für eine Betriebsprüfung :-))))


    Da der gute Prüfer keinerlei andere "Verfehlungen" gefunden hat, hat er sich an dem Leasingfahrzeug festgebissen.


    Nunmehr kann ich den Einwand von miwe auch verstehen, da genau der Punkt: Wieso kaufe ich für 10.440 und verkaufe für 6.500 nicht verstanden wurde.
    Hier wurde aber auch evtl. unterstellt, dass ich die Differenz bar erhalten habe. Zum Glück hat der Händler bestätigt, dass das Fahrzeug von ihm auch nur für 8.400 verkauft wurde.


    Sowas wird mir auch nicht mehr passieren :)