Neuregelung Unterhaltszahlungen

  • Hallo,


    lt. Schreiben BMF 07.06.2010 können jetzt auch Unterhaltszahlungen
    für Kinder bei gesetzlicher Unterhaltsberechtigung als Außergewöhnliche
    Belastungen angesetzt werden.


    In dem Schreiben steht, dass diese Grundsätze ab sofort auf alle offenen Fälle
    anzuwenden sind.


    Ich habe für 2009 noch keine Einkommenssteuererklärung wg. Fristverlängerung
    abgegeben. Kann ich somit für 2009 diese Unterhaltszahlungen angeben?

  • http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf


    Die Info ist allerdings aus dem WISO Programm.
    Als Begünstigter Personenkreis ist hier getrennt lebender Ehepartner, Eltern, Kinder, Enkel oder Partner
    einer eingetragenen Lebensgemeischaft angegeben.
    Der Personenkreis ist im Schreiben aber nicht genau festgelegt. Und gesetzlich verpflichtend waren
    Unterhaltszahlungen an Kinder nach Trennung eigentlich immer. Jedoch nie als außergewöhnliche
    Belastungen anzusetzen.
    Vllt. ist hier der Hinweis aus dem Wiso Programm auch für mich unverständlich.
    Bisher wurden Unterhaltszahlungen für mein Kind nicht anerkannt, da die Aufwendungen
    durch die Freibeträge oder das Kindergeld abgegolten sind auch wenn sie einer anderen
    Person zustehen.

    Einmal editiert, zuletzt von AndyF ()

    • Offizieller Beitrag

    An der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen (oder eben Nichtberücksichtigung wegen kindbezogener staatlicher Leistungen) für Kinder hat sich meines Wissens nicht geändert. Ich weiß nicht, wo Du das in dem BMF-Schreiben liest.

  • Ups, da habe ich gerade den Beitrag ergänzt.


    Wenn ich den Hinweis aus dem Wiso Programm mit dem Schreiben
    vergleiche sehe ich dort auch keinen Zusammenhang.


    Wie ist den der Personenkreis definiert?
    In dem Hinweis von Wiso steht gesetzlich unterhaltsberechtigt
    und als Personenkreis Kind.
    Würde m.E. passen, aber vllt. lese ich falsch.

    • Offizieller Beitrag

    Bisher wurden Unterhaltszahlungen für mein Kind nicht anerkannt, da die Aufwendungen durch die Freibeträge oder das Kindergeld abgegolten sind auch wenn sie einer anderen
    Person zustehen.

    Und da hat sich im Gesetz auch nichts geändert.

    Wenn ich den Hinweis aus dem Wiso Programm mit dem Schreiben vergleiche sehe ich dort auch keinen Zusammenhang.

    Was für ein Hinweis???


    DieEinblensung oben rechts, wenn auf den Link"Unterstützung Bedürftiger klickst?

    Als Begünstigter Personenkreis ist hier getrennt lebender Ehepartner, Eltern, Kinder, Enkel oder Partner
    einer eingetragenen Lebensgemeischaft angegeben

    Sind 30-, 40- oder 50-jährige keine Kinder mehr. Und für die kannst Du natürlich Unterhaltsleistungen abziehen, wenn Du dazu verpflichtet bist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (eben, dass niemand Anspruch auf staatliche kindbezogene Leistungen für diese Person bzw. dieses Kind hat).

    • Offizieller Beitrag

    Wahrscheinlich dasselbe wie bei Dir.


    Dann klicke einmal auf [mehr...] und schaue dir im aufklickenden Hilfe-Menü die Textziffer 1.1.1 mit seinen Unterziffern genau an.