Hallo,
lt. Schreiben BMF 07.06.2010 können jetzt auch Unterhaltszahlungen
für Kinder bei gesetzlicher Unterhaltsberechtigung als Außergewöhnliche
Belastungen angesetzt werden.
In dem Schreiben steht, dass diese Grundsätze ab sofort auf alle offenen Fälle
anzuwenden sind.
Ich habe für 2009 noch keine Einkommenssteuererklärung wg. Fristverlängerung
abgegeben. Kann ich somit für 2009 diese Unterhaltszahlungen angeben?