AFA einer vermieteten EInbauküche - falsch angesetzt?

  • Hallo,ich bin nun völlig verwirrt,was die Abschreibung meiner
    mitvermieteten Einbauküche angeht. Mein Ex-Steuerberater hat die
    Abschreibung wie nachfolgend beschrieben angesetzt. Nun habe ich von
    einem anderen Steuerberater (online) Widersprüchliches erfahren.
    Nämlich, dass nicht 10 sondern 13 Jahre hätten abgeschrieben werden
    müssen und dass Herd und Spüle nicht zur Abschreibung gehören. Letzteres
    habe ich mit Erschrecken nun selbst so recherchiert. Leider ist das
    Kind aber schon in den Brunnen gefallen und ich bin erst jetzt, da ich die Steuererklärung für 2009 selbst erstellen wollte aufmerksam geworden.


    Aber hier im Detail:ich
    habe 1999 in meiner neuen Eigentumswohnung eine Einbauküche
    installieren lassen. Aufbau und Bezahlung August 1999 mit Kaufvertrag
    und Anzahlung vom Juni 1999.
    Bis November 2006 habe ich die Wohnung
    und damit die Küche selbst genutzt und seit Dezember 2006 ist Wohnung
    mit Küche vermietet.Jetzt hätte ich folgende Fragen zur AFA der Küche ab Vermietung:1. War es korrekt, die AFA wie folgt zu ermitteln?
    Da
    die Küche im August 1999 angeschafft wurde, wurden die Jahre der
    Eigennutzung vom AFA Volumen abgezogen, d.h. Neupreis Anschaffung August
    1999: 5419,69 €. Damit verbleiben für die restlichen Jahre
    (Abschreibung ab Vermietung):
    Anschaffungskosten komplett: 5419,69€
    Anschaffungsdatum: 4.8.1999
    Nutzungsdauer: 10 Jahre
    2006 1/12 von 541,69 € = 45,14 €
    2007 541,69 €
    2008 541,69 €
    2009 270,84 (wegen Vereinfachungsregel)


    2. Hätte man Herd und Spüle herausrechnen müssen?
    Angeblich
    ist bei Abschreibung zu unterscheiden zwischen Herd und Spüle
    einerseits und den übrigen Küchenelementen andererseits. Es wurde jedoch
    der komplette Kaufbetrag aus 1999 als AFA Volumen geltend gemacht und
    nicht nach Elementen unterschieden.
    Folgendes habe ich recherchiert:

    Herd und Spüle gelten als Bestandteile des Gebäudes. Das heißt: Werden
    sie erstmalig installiert, dann zählen die Aufwendungen für Herd und
    Spüle (nebst Zubehör, Mischbatterie, Arbeitsflächenanteil und
    Spülunterschrank) zu den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten des
    Gebäudes und können auch nur zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben
    werden (BFH-Urteil vom 13.3.1990, BStBl. 1990 II S. 514;
    BFH-Urteil vom 15.5.1990, BFH/NV 1991 S. 148). Werden Herd und Spüle
    ersetzt, dann gehören die Aufwendungen hierfür - unabhängig von der Höhe
    - zum Erhaltungsaufwand, der bei Vermietung sofort als Werbungskosten
    abgezogen werden kann. „


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Geht das mit Deinen komischen Problemen schon wieder los. Du schreibst den Restwert i.H.v. 270,84€ in 2009 ab und fertig. Da gibt es kein hätte, wenn und aber.

  • Hätte....Wenn....und Aber.....
    Was nutzt das alles?
    Im Endeffekt hast du eine größere Summe über weniger Jahre abgeschrieben. Nach meiner Schätzung dürftest du dabei sogar einen leichten Vorteil erwirtschaftet haben.
    MfG Günter


    Nachtrag
    In wie viel Foren willst du deinen Beitrag noch veröffentlichen :?:

  • Geht das mit Deinen komischen Problemen schon wieder los. Du schreibst den Restwert i.H.v. 270,84€ in 2009 ab und fertig. Da gibt es kein hätte, wenn und aber.

    Was soll das jetzt?
    Wenn Du meine "Probleme" als komisch deklarierst und und zudem auch noch in dieser unfreundlichen Art antwortest, dann frage ich mich doch eher was Dein Problem ist und darüber hinaus wozu dieses Forum überhaupt gut ist, wenn man hier keine Fragen stellen darf, die meiner Meinung nach in keinster Weise auf "komischen Problemen" beruhen.

    • Offizieller Beitrag

    Das beruht auf Deinen bisherigen Fragen. Bei denen ging es auch fast ausschließlich um Ausgangssachverhalte, die Teils schon 10 oder mehr Jahre zurücklagen. Eine Antwort auf Deine Frage habe ich Dir doch auch gegeben. Sollte also erledigt sein.

  • Wenn Du meine "Probleme" als komisch deklarierst und und zudem auch noch in dieser unfreundlichen Art antwortest,


    ...du hast aber eine klare eindeutige Antwort bekommen, was du zu tun hast. ?(
    Eine eindeutige Anweisung für eine Einbauküche gibt es übrigens nicht, Möbel auf 13 Jahre, Elektrogeräte auf 10 Jahre, Herd und Spüle waren doch wohl vorhanden und wären nur Ersatzbeschaffung.
    Was soll das alles, das ist 11 Jahre her, und damals gab es etliche Anweisungen, die anders waren.
    Und wenn das Finanzamt bis jetzt nicht gemeckert hat, warum meckerst du, zumal du einen Vorteil hattest.
    MfG Günter

  • ...du hast aber eine klare eindeutige Antwort bekommen, was du zu tun hast. ?(
    Eine eindeutige Anweisung für eine Einbauküche gibt es übrigens nicht, Möbel auf 13 Jahre, Elektrogeräte auf 10 Jahre, Herd und Spüle waren doch wohl vorhanden und wären nur Ersatzbeschaffung.
    Was soll das alles, das ist 11 Jahre her, und damals gab es etliche Anweisungen, die anders waren.
    Und wenn das Finanzamt bis jetzt nicht gemeckert hat, warum meckerst du, zumal du einen Vorteil hattest.
    MfG Günter




    1. Wieso sollten Herd und Spüle vorhanden gewesen sein? Zeig mir eine Neubauwohnung, die vom Bauträger gekauft wird, in der ein Herd und eine Spüle steht. Vielleich gab es sowas mal vor 30 Jahren?!


    2. Außerdem lief die Abschreibung bis einschließlich 2009, d.h. es ist steuerrechtlich nicht "11 Jahre sonder 0 Jahre her"


    3. Dass das FA nicht meckert beruht darauf, dass die natürlich nicht wissen, ob in der Abschreibungssumme der Preis für Herd und Spüle mit enthalten ist oder nicht.


    4. Die eindeutige Anweisung, auf die Du hinweist, die ich angeblich bekommen habe suche ich im Moment noch.


    5. Wie auch immer, ich hätte noch nicht mal einen Einzelpreis für Herd und Spüle, da dieser in der damaligen Rechnung nicht extra ausgewiesen wurde.


    Gruß


    Pucki

  • Du schreibst den Restwert i.H.v. 270,84€ in 2009 ab und fertig. Da gibt es kein hätte, wenn und aber.


    ...das war die eindeutige Antwort eines Fachmannes, was gibt es da zu meckern?


    5. Wie auch immer, ich hätte noch nicht mal einen Einzelpreis für Herd und Spüle, da dieser in der damaligen Rechnung nicht extra ausgewiesen wurde.


    ...und was soll das denn jetzt noch :?:
    Übrigens habe ich in meinen Miet-Wohnungen nach Einbau von Einbauküchen in dem Zeitraum alle mit der Gesatsumme auf 10 Jahre abgeschrieben. Scheinbar war das damals auch richtig.
    MfG Günter