Kein Formularfeld für Rechtschutzversicherung (beruflicher Anteil)

  • Hallo,
    weiß jemand, wo der berufliche Anteil einer Rechtschutzversicherung eingetragen werden kann? Bei den Versicherungen (Vorsorgeaufwendungen) gibt es keine entsprechende Eingabemöglichkeit. Wenn - wie manche artikulieren - RS bei Werbungskosten eingegtragen werden soll - wo denn dort?
    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Das sind Werbungskosten und daher als Werbungskosten bei der Einkunftsart einzutragen.
    Wo, ist relativ egal.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......