Arbeitszimmer BVG Urteil

  • Hallo Forumsgemeinde


    Kurze Frage: Meine Steuerbescheide von 2007/08/09 sind hinsichtlich des Arbeitszimmers alle vorläufig, da ich jedesmal Einspruch eingelegt habe. So, was muss ich jetzt nach dem BVG


    Urteil machen, damit diese neu berechnet werden, oder muss ich gar nichts machen, weil diese Bescheide automatisch neu berechnet werden? Nutzt ein kurzer Brief an das FA etwas? Wenn ja, was sollte drin stehen? Urteil, Paragraphen, o.ä.?


    Danke für eventuelle Antworten


    Zitrone

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du die Kosten für das Arbeitszimmer seit 2007 bis 2009 stets geltend gemacht hast und obendrein jeweils noch Einspruch eingelegt hattest, so brauchst Du im Nachhinein gar nichts mehr zu tun. Das FA regelt dies nun automatisch, was allerdings wegen der Vielzahl der Fälle noch etwas dauern dürfte.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Steuerbescheide von 2007/08/09 sind hinsichtlich des Arbeitszimmers alle vorläufig, da ich jedesmal Einspruch eingelegt habe


    Wenn Einspruch eingelegt wurde, ist der ganze Fall noch offen.


    Vorläufig sind die Bescheide in den Punkten, die im Steuerbescheid in einer Spiegelstrichliste aufgeführt sind.


    Das ist ein kleiner, aber feiner Unterscheid und sollte daher nicht unerwähnt bleiben.


    Ansonsten aber siehe Hermann.