Hallo Forumsgemeinde
Kurze Frage: Meine Steuerbescheide von 2007/08/09 sind hinsichtlich des Arbeitszimmers alle vorläufig, da ich jedesmal Einspruch eingelegt habe. So, was muss ich jetzt nach dem BVG
Urteil machen, damit diese neu berechnet werden, oder muss ich gar nichts machen, weil diese Bescheide automatisch neu berechnet werden? Nutzt ein kurzer Brief an das FA etwas? Wenn ja, was sollte drin stehen? Urteil, Paragraphen, o.ä.?
Danke für eventuelle Antworten
Zitrone