Hinterbliebenenpauschale

  • Guten Tag,


    mein Sohn bezieht seid 11.2006 ~180,-- € p.M. Halbwasienrente (12 Jahre
    alt, keine weiteren Einnahmen). Er wohnt bei mir und zahlt keine
    Steuern. Nun habe ich dank WISO erfahren, dass ich eine
    Hinterbliebenenpauschale von 370,-- € auf mich übertragen lassen kann und habe diesen beantragt.


    Leistungsträger ist die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) bei der meine Frau bis zu Ihrem Tod versichert war.


    Das FA hat auf meinem Antrag auf Anerkenntnis der Hinterbliebenenpauschaule mit einer Stellungnahme und darin enthalten eine Vielzahl von Gesetzestextes, reagiert. Ich soll nunmehr nachweisen, ob die Zahlung auf einer der nachstehenden Gesetze beruht:


    1) Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesezt das die Vorschrift des BVG entsprechend andwendbar erklärt
    2) gesetzliche Unfallversicherung
    3) Dienstunfall Beamter
    4) Bundesentschädigungsgesetz
    5) Budnesversorgungsgesetz als da wären Soldatenversorgungs-, Zivildienst, Häftlingshilfegesetz usw.


    Die Punkte 2-5 kommen nicht infrage, da meine Frau nicht durch äußere Gewalt oder Unfall verstorben ist und keine der genannten Personengruppe angehörte. Ansonsten bin ich aufgrund der Vielzahl der Informationen überfordert.


    Meine Frage lautet deshalb:
    Kann die Pauschale nicht beantragt werden, wenn die Halbwaisenrente aus der "normalen" Rentenversicherung gezahlt wird?


    Für schnelle Antwort wäre ich dankbar, da ich dem innerhalb 4 Wochen antworten soll.


    Mit freundichen Grüssen

    • Offizieller Beitrag

    Eine "normale" Waisen-/Halbwaisenrente berechtigt nicht zur Inanspruchnahme des Hinterbliebenenpauschbetrags i.S. § 33b Absatz 4 EStG. Die Dir genannten möglichen voraussetzungen ergeben sich auch schon aus dem Gesetzeswortlaut des EStG.


    Käme so etwas für Euch in Betracht, hätte Dein Sohn bzw. Du für Deinen Sohn bereits bei Erteilung des Rentenbescheides einen entsprechenden Nachweis der rentenzahlenden Stelle erhalten.
    Artikel zum Nachlesen: Hinterbliebenen-Pauschbetrag