Vermietung und Arbeitszimmer in selbstgenutztem Eigentum

  • Hallo,
    wie kann ich folgendes Eingeben: von der Wohnung [gehört der Ehefrau] ist ein Zimmer vermietet [an den Arbeitgeber des Ehemanns] und ein zweites Zimmer ist Arbeitszimmer [Ehefrau, nebenberufliche Tätigkeit].
    Wenn ich ein Arbeitszimmer eingebe, finde ich keine Möglichkeit die Vermietung anzugeben, und wenn ich die Vermietung angebe, gibt es keine Möglichkeit ein Arbeitszimmer anzugeben.
    Ich nutze die "Datenerfassung nach Lebenszusammenhängen" und bin im Punkt
    Immobilien>Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung)>Erstes Objekt>Angaben bei Vermietung, unentgeltlicher Überlassung und zum Arbeitszimmer


    Vielen Dank im Voraus für einen Tipp.


    Willem

    • Offizieller Beitrag

    Das fremd vermietete Zimmer gehört in die Anlage V - und zwar über "Immobilien" -> "Vermietete Objekte". Dort steht nichts von "Arbeitszimmer" geschrieben.


    Ob die Ehefrau wegen ihrer nebenberuflichen Tätigkeit ein Arbeitszimmer ansetzen kann, lässt sich nach den vorliegenden Angaben kaum klären. Sollte sie z.B. eine EÜR erstellen müssen, so lässt sich dort auch ein Arbeitszimmer ansetzen.
    Tipp. Eventuell mal einen Steuerberater befragen.