Entfernungspauschale als Arbeitnehmer und nebenberuflicher Freiberuflichkeit

  • Ich bräuchte kompetente Hilfe bei dem folgenden Problem: ich bin als Physiotherapeut in einem Krankenhaus angestellt und besuche 2-3 x Woche Patienten zu Hause, die ich selbständig über eine Krankengymnastik-Praxis abrechne.
    Mein typischer Arbeitstag sieht ungefähr so aus: Ich starte zu Hause, fahre ins Krankenhaus, von dort zum Patienten A, dann zum Patienten B und nach Hause.
    Die Fahrt zu meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) ist ja über die Entfernungspauschale abgegolten. Wie berechne ich nun die anderen Fahrten: zum Patienten A, B und zurück nach Hause? Alle Wege lege ich übrigens mit öffentl. Verkehrsmitteln zurück.
    Beste Grüße,
    flight001

    • Offizieller Beitrag

    Die Fahrt zu meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) ist ja über die Entfernungspauschale abgegolten.

    Du hast nicht zufällig ein von Deinem Arbeitgeber gesponsertes Jobticket bzw. eine Monatskarte?

  • Zitat von »flight001«




    Die Fahrt zu meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) ist ja über die Entfernungspauschale abgegolten.
    Du hast nicht zufällig ein von Deinem Arbeitgeber gesponsertes Jobticket bzw. eine Monatskarte?


    Doch, habe ich. Wieso?

    • Offizieller Beitrag

    Weil Dir dann doch selber überhaupt keine Kosten entstanden sind. Weder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch für Auswärtstätigkeiten. Wo soll dann noch Raum für irgendwelche Werbungskosten bleiben?

  • Warum Glaskugel? Verstehe ich nicht, aber vielleicht nochmal:
    Ich fahre an mehreren (2-3) Tagen pro Woche sowohl zu meinem Arbeitgeber als auch hinterher zu Patienten nach Hause. Diese Hauspatienten rechne ich selbständig über eine Krankengymnastik-Praxis ab. An manchen dieser Tage ist es nur ein Einsatz, es können aber auch zwei sein. Für alle Fahrten benutze ich den ÖPNV mit einer Monatskarte, die zum Teil von mir (ca. 60 Euro) und zum Teil von meinem Arbeitgeber (ca. 10 Euro) bezahlt wird. Bei der Steuererklärung setze ich die Fahrten zu meinem Arbeitgeber mit der Entfernungspauschale ab. Die Frage ist, wie kann ich die Fahrten zu meinen Hauspatienten als Betriebsausgaben in der EÜV ansetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist dann das Problem?


    Entfernungspauschale (öffentliche Verkehrsmittel) ansetzen für die Anzahl der Arbeitstage nichtselbständige Tätigkeit. Bei Fahrten nur hin oder nur zurück natürlich die halbe Entfernungspauschale (wenn im Rahmen der selbständigen Tätigkeit vom Kunden nach Hause oder von zu Hause zum Kunden). Dort die 60€ monatlich als tatsächliche Kosten öffentliche Verkehrsmittel erklären. Die 10€ monatlich in diesem Bereich als übrige steuerfreie Erstattungen oder Zuschüsse erklären (wenn nicht durch AG pauschal versteuert; dann bei Lohnangaben gemäß Lohnsteuerbescheinigung erklären).


    Für Kundenbesuche im Rahmen der selbständigen Tätigkeit sind keine weiteren Fahrtkosten als Betriebsausgabe absetzbar, da ja keine weiteren Kosten in diesem Zusammenhang entstanden sind.