Qualifiziert elektronisch signierte Rechnung?

  • Hallo,


    ich erstelle mit der EÜR der Beraterausgabe des Sparbuchs 2010 meine Rechnungen. Nun gilt aber:
    "Nur qualifiziert elektronisch signierte Rechnungen oder Rechnungen in einem sicheren EDI-Verfahren im Sinne des § 14 UStG berechtigen zum Vorsteuerabzug, § 15 UStG."


    So grotesk es auch ist, wenn ich meinem Geschäftskunden eine Rechnung per PDF schicke und er sie ausdruckt, ist sie im obigen Sinne nicht gültig. Wenn ich das PDF ausdrucke, und in einen Briefumschlag stecke (ohne Unterschrift!) ist es korrekt. D.h. um korrekte Rechnungen per PDF zu verschicken, muss ich diese qualifiziert elektronisch signieren.


    Am lliebsten wäre es mir ja, die PDF-Erzeugung im Sparbuch könnte das, oder vielleicht demnächst. Da dem ja so nicht ist, weiss jemand ein Tool mit dem man solche PDFs erzeugen kann?


    Gruss,
    Steeby