Gesonderte Feststellung der Einkünfte an anderes FA per ELSTER?

  • Hi ,
    wer kennt sich aus?
    Wohnort A ; Praxis-Neugründung meiner Frau in B in 2007.
    Die EÜR und Einkommensteuer 2009 ist fast fertig.
    Ab 2009 möchte das FA in B eine "Gesonderte Feststellung der Einkünfte".


    Daraufhin habe ich bei der EÜR noch die neue Steuernummer der Praxis (vom FA in B zugewiesen) und das FA B als zuständig nachgetragen.
    Die Steuernummer bei "persönlichen Daten" hab ich für mich und meine Frau aber gleich gelassen ?!?


    Ist das so korrekt?
    Wie kann ich nun aus dem WISO Sparbuch nun die "Gesonderte Feststellung der Einkünfte" ans FA in B schicken? (es braucht wohl Anlage ESt1B ?!?)
    Geht der "Rest" der EK Erklärung aus WISO dann automatisch zum Wohnsitzfinanzamt A?


    Danke, Frank

    • Offizieller Beitrag

    Bei der gesonderten Feststellung ist eine Übertragung mit Elster nicht möglich, da müssen weiterhin die Formulare ausgedruckt und unterschrieben ans Finanzamt in B geschickt werden.


    Welcher Rest ?
    Ans Finanzamt B muss die gesonderte Feststellungserklärung, die Anlage G bzw. S, eine Gewinnermittlung bzw. EÜR, evtl. auch Umsatz- und Gewerbesteuererklärung.


    Finanzamt A bekommt in der Einkommensteuererklärung für die Ehefrau die Anlage G bzw. S, wo nur der Gewinn eingetragen wird, zusammen mit der übrigen Einkommensteuererklärung.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......