Nebenkosten von 2008 in Abrechnung von 2009?

  • Hallo,
    ich habe bei der Betriebskostenabrechnung für 2009 festgestellt, dass darin Kosten berücksichtigt werden, die eigentlich dem Jahr 2008 zugeordnet wurden. Konkret geht es um Hausreinigungskosten. Wir haben eine Rechnung für das Jahr 2008 bekommen, diese aber erst in 2009 bezahlt. Diese Rechnung wurde dem Abrechnungszeitraum 2008 zugeordnet.Rechnungen für 2009 wurden dem Abrechnungszeitraum 2009 zugeordnet. In der Auswertung für die einzelnen Wohnungen werden jetzt aber alle Beträge berücksichtigt. Was hab ich falsch gemacht? ?(
    Gruß Tumokatika

  • Wir haben eine Rechnung für das Jahr 2008 bekommen, diese aber erst in 2009 bezahlt.


    ...dann kannst du sie auch nur in 2009 als Kosten berücksichtigen, es zählt das Datum der Zahlung.
    (Ausnahmefall: die ersten 10 Tage vom neuen Jahr)
    MfG Günter

  • Datum der Zahlung ist nur für Eigentümer von Bedeutung, nicht für Mieter


    :?:
    In eine Mietnebenkostenabrechnung gehören nur Kosten, die innerhalb der Abrechnungsperiode entstanden und bezahlt worden sind.
    Beispiel
    Abrechnungsperiode=Kalenderjahr 2009
    Als Wasserkosten gehören hier also die gezahlten Abschläge in 2009 und die gezahlte Endabrechnung/Wasserwerke für 2008 in 2009 gezahlt zu den Mietnebenkosten für 2009. Der Mieter kann diese gesetzliche Vorgabe nicht beeinflussen.
    Da eine Mietnebenkostenabrechnung auch steuerlich berücksichtigt wird, gilt immer das Zufluss-/Abflussprinzip.


    Nach dem Abflussprinzip sind Ausgaben in dem Jahr steuerlich zu erfassen, in dem sie auch tatsächlich geleistet worden sind. Damit werden Ausgaben nicht ab dem Datum der Rechnungsstellung oder ab dem Fälligkeitsdatum einer Rechnung, sondern erst bei Zahlung (Abfluss des Geldes) steuerlich anerkannt. Wird ein Rechnungsbetrag durch Überweisung beglichen, ist bei Annahme des Überweisungsauftrags durch die Bank das Geld abgeflossen. Analog zum Abflussprinzip gilt das Zuflussprinzip. Danach sind Einnahmen erst dann zugeflossen, wenn der Steuerpflichtig über sie wirtschaftlich verfügen kann.


    MfG Günter