Hallo,
die Interessenten an öffentlichen Ausschreibungen zahlen dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten eine s.g. "Ausschreibungsgebühr". Es handelt sich dabei nicht in des Wortes Sinne um eine Gebühr sondern um eine Erstattung der Kosten für Kopien, Verpackung, Porto.
Da ich für einen öffentlichen Auftraggeber agiere, erhalte ich diese Erstattungen derzeit von den Firmen, die die Ausschreibung auf Grund der Ankündigung im Ausschreibungsanzeiger bei mir abfordern. Ich schreibe dafür keine Rechnungen oder Belege.
Wie verbuche ich diese Einnahmen richtig (SKR03)?
2747 sonstige steuerfreie Einnahmen
oder
8110 sonst. steuerfreie Umsätze Inland
oder sollte ich den Bietern doch Rechnungen schreiben?
Danke für Eure Hilfe! (und ja, ich habe die Suche benutzt ).
Danke