Teilweis arbeitslos ohne Anspruch auf ALG

  • Hallo,


    Ich habe nach meinem Studium im März 2010 angefangen zu arbeiten. Jetzt habe ich zum 30.09.2010 gekündigt und werde zum 01.01.2011 meine neue Stelle antreten. Da ich gekündigt habe und noch keine 12 Monate gearbeitet habe habe ich keinerlei Anspruch auf Leistungen im Sinne von ALG I. Da ich auch nicht über die gesetzliche Rentenversicherung versichert bin sehe ich keine Vorteile mich arbeitslos zu melden. Ich frage mich allerdings ob ich bei meiner Steuererklärung Vor oder Nachteile habe und welche Auswirkungen das allgemein auf die Steuererklärung hat. Werden die 5 Monate in denen ich nicht gearbeitet habe nicht mit denen in denen ich eingezahlt habe verrechnet, so dass ich einiges von der Steuer wieder rückerstattet bekomme? Und benötige ich dafür den Nachweis der Arbeitslosmeldung vom Arbeitsamt?


    Beste Grüsse
    Isidro

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich allerdings ob ich bei meiner Steuererklärung Vor oder Nachteile habe und welche Auswirkungen das allgemein auf die Steuererklärung hat.

    Im Prinzip keine.

    Werden die 5 Monate in denen ich nicht gearbeitet habe nicht mit denen in denen ich eingezahlt habe verrechnet, so dass ich einiges von der Steuer wieder rückerstattet bekomme?

    Die Einkommensteuer erfasst die im Kalenderjahr erzielten Einkünfte (Besteuerungszeitraum = Kalenderjahr).

    Und benötige ich dafür den Nachweis der Arbeitslosmeldung vom Arbeitsamt?

    Nein. Allerdings erfragt das FA vielfach eine sogenannte Negativbescheinigung. Mit anderen Worten, eine Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass Du keine staatlichen Leistungen (Lohnersatzleistungen) in Anspruch genommen hast. Ggf. wird auch gefragt, aus welchen Mitteln Du Deinen Lebensunterhalt bestritten hast.