Bauabzugssteuer

  • Hallo,
    leider finden sich zum Thema Bauabzugssteuer im Forum noch keine Antworten.
    Ich habe nun das Problem, dass noch keine Freistellungsbescheinigung vorlag und der Auftraggeber deshalb 15 % Bauabzugssteuer einbehielt.
    Nachdem die Freistellungsbescheinigung vorlag, bekam ich die 15 % vom Finanzamt zurück.
    Wie muss das aber nun in der USt.-Erklärung aussehen? Wo (in welchem Formular, welche Zeile) sollten die Beträge auftauchen, wenn ich sie richtig verbucht habe?
    Oder hat die Umsatzsteuer-Erklärung damit überhaupt nichts zu tun?


    Bin inzwischen dahintergestiegen, dass die Beträge nicht in die USt.-Erklärung gehören, d.h. ich habe sie bisher falsch verbucht.
    Jetzt muss ich noch sehen, in welches Formular der ESt.-Erklärung die erstattete Bauabzugssteuer gehört.
    Im Übrigen sind Fragen wie: "Was hat das eine mit dem anderen zu tun?" absolut nicht hilfreich. Erst recht nicht, wenn ein konkreter Hinweis auf die Behebung des Fehlers unterbleibt.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll die Bauabzugssteuer nach § 48ff EStG mit der Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger nach § 13b UStG zu tun haben? Nichts. Außer vielleicht, dass sie, je nach Sachverhaltsgestaltung, beide zum Tragen kommen.