Hallo, ich bin jetzt schon drei Tag am durchforsten des Wiso-Forums und einiger anderen Internet-Foren und werde immer mehr verunsicherter!
Ich hoffe einfach mal, dass mir hier jemand auf die Sprünge helfen kann.
Meine Frage:
1. Gibt es noch die 60,- EUR Grenze für 2009, bei welcher man ohne Rücksicht auf selbständig nutzbar, nichtselbständig nutzbar, einfach den Posten als Betriebsaufwand (4980 Betriebsbedarf, 4930 Bürobedarf, etc) buchen darf ohne es als Anlagegut aktivieren zu müssen.
2. Gibt es überhaupt GWGs unter 60,- EUR.
3. Ab welchen Betrag muß aktiviert werden?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Cardreader, Speicherkarte, Kopfhörer (alle um die 20,- bis 40,- EUR) ins Anlageverzeichniss gehören. GWG's sind es nicht, da nicht selbständig genutzt werden kann.
Einem Anlagegut hinzurechnen, welcher noch im Privatbesitz ist oder schon längst abgeschrieben ist, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Ich würde mich freuen, wenn sich einer meiner Problematik annimmt