Alle Wirtschaftsgüter unter 60 EUR

  • Hallo, ich bin jetzt schon drei Tag am durchforsten des Wiso-Forums und einiger anderen Internet-Foren und werde immer mehr verunsicherter!
    Ich hoffe einfach mal, dass mir hier jemand auf die Sprünge helfen kann.


    Meine Frage:


    1. Gibt es noch die 60,- EUR Grenze für 2009, bei welcher man ohne Rücksicht auf selbständig nutzbar, nichtselbständig nutzbar, einfach den Posten als Betriebsaufwand (4980 Betriebsbedarf, 4930 Bürobedarf, etc) buchen darf ohne es als Anlagegut aktivieren zu müssen.


    2. Gibt es überhaupt GWGs unter 60,- EUR.


    3. Ab welchen Betrag muß aktiviert werden?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Cardreader, Speicherkarte, Kopfhörer (alle um die 20,- bis 40,- EUR) ins Anlageverzeichniss gehören. GWG's sind es nicht, da nicht selbständig genutzt werden kann.
    Einem Anlagegut hinzurechnen, welcher noch im Privatbesitz ist oder schon längst abgeschrieben ist, kann ich mir auch nicht vorstellen.


    Ich würde mich freuen, wenn sich einer meiner Problematik annimmt

  • Die Grenze wurde betreits zum 01.01.2008 auf 150 Euro (bis 2007: bis 60 Euro) angehoben. Diese geringwertige Ge- und Verbrauchsgüter, dürfen im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe behandelt werden "Verbrauchsfiktion". Ein separates GWG-Verzeichnis ist nicht mehr erforderlich.


    Im Übrigen empfehle ich Dir in der MB2010-Hilfe die ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung und dort das Kapitel Abschreibung. Das Thema Abschreibung und dessen Handhabung mit MB wird in diesem Kapitel recht anschaulich erläutert.

  • Danke erstmal für deine Antwort!


    Aber!


    1. Das impliziert doch das diese Wirtschafts-Güter vs. geringwertige Wirtschafts-Güter (Gibt es da ein unterschied) expliziet selbständig nutzbar seien müßen. Ein Cardreader, SD-Speicherkarte sind nicht selbständig Nutzbar! Das heißt Sie sind kein GWG unter 150,01 EUR


    2. Ab wann ist ein Wirschaftsgut aktivierungspflichtig. Bei GWG (wenn Sie alle Anforderungen entsprech / unter anderem selbständig nutzbar) ist mir klar!
    Doch was ist mit den Sachen die NICHT selbständig nutzbar sind und in Rahmen unter ca. 5,- bis 40,- EUR kosten. Siehe Frage 3.


    Vielen Vielen Dank! ich muss aber nochmals Nachfragen, weil ich WIRKLICH schon alles erdenkliche unternommen habe dies herauszufinden!!

  • Vielen Vielen Dank! ich muss aber nochmals Nachfragen, weil ich WIRKLICH schon alles erdenkliche unternommen habe dies herauszufinden!!


    In diesem Fall empfehle ich den Anruf beim zuständigen FA-Sachbearbeiter oder den Gang zum Steuerberater.

  • Kannst du die Fragen nicht beantworten mangels evtl. Fachwissen (was ich auch nicht umbedingt von dir erwarte, da du wie schon so oft geschrieben kein, Supportler bist)


    oder willst du die Fragen nicht beantworten (weil du nur mein bestes willst)

  • Die Antwort habe ich Dir in meinem ersten Beitrag (Nr 2) gegeben.
    Die Antwort reicht Dir nicht aus und daher kann ich Dir deine Frage in der von Dir gewünschten Klarheit offensichtlich nicht beantworten.
    Daher meine Empfehlung, Dich an das FA oder einen Steuerberater zu wenden.

  • Du hast nur gesagt, das es die 60,- EUR Grenze ab 2008 nicht mehr gibt, was ich allerdings auch schon in füheren Treads meiner 3 Tage-Suche schon gelesen haben.



    Desweiteren erwähnst du GWG's ob wohl ich bewußt auf Wirtschaftsgüter gefragt habe die eben nicht GWG`s sind wie Cardreader SD-Karten, etc


    Bei sovielen Treads, die anscheinend Kleingeräte oder ähnliches darstellten, wurde in Vergangen Forenbeiträgen oft auf Betriebsbedarf hingewiesen


    Aber gerade DU, hast in vielen unterschiedlichen Treads wiedersprüchliche Angaben gemacht siehe unten:
    Buchführung Wie Kleine Anlagen wie Scanner "Verbuchen"


    Der Scanner ist kein GWG, warum empfiehst du GWG und dann die Poolabschreibung !!!


    Du hast ja auf das Handbuch verwiesen, welches ich schon x-mal durchgegangen bin, an welcher stelle genau soll den meine Fragen beantwortet sein. Außer das GWG*s ab 2008 bis 150,- sofort abgeschrieben werden können. Das wußte ich bereits, mir war nur nicht klar, warum einige Güter (Kleinkram, Cardreader, SD-Speicherkarten) die nicht GWG*s sind, einfach als Betriebsbedarf gebucht werden können und ob diese aktivierungspflichtig sind.

    • Offizieller Beitrag

    Desweiteren erwähnst du GWG's ob wohl ich bewußt auf Wirtschaftsgüter gefragt habe die eben nicht GWG`s sind wie Cardreader SD-Karten, etc

    Er hat dort geschrieben: "Der Scanner gehört unter Umständen in den Sammelpool, da kein eigenständiges Wirtschaftsgut."
    Das würde sich auf die von Dir geliebten Beispiele zu nicht selbständig nutzbaren geringwertigen Wirtschaftsgütern in der Weise ableiten lassen, dass diese eben auch zwingend in den Sammelpool gehören.

  • Daher gilt bei allen meinen Beiträgen, das was ich in meiner Signatur stehen habe: Ich bemühe mich redlich, aber mein Beitrag kann nicht den Steuerberater/Buchhalter oder den Support ersetzen. Bitte den Beitrag daher immer verifizieren.


    In dem von Dir verlinkten Beitrag habe ich Unter Umständen geschrieben und ausdrücklich empfohlen, weiteren Rat einzuholen.
    Um meinen Scanner zu betreiben bedarf es keinen PC, sondern der Scanner kann am Gerät selbst bedient werden. Das Dokument kann auf einem USB-Stick abgespeichert werden. Also meiner Meinung nach ist mein Scanner durchaus als ein GWG einzustufen. Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen Miwe an.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • das heißt, das ich jetzt ein nichtselbständiges Gut wie ein Cardreader, ein Scanner (egal ob er 60,- kostet ?!?) in die GWG-Poolabschreibung buche und auf 5 Jahre abschreibe OBWOHL ein Cardreader, ein Scanner NIEMALS ein GWG' laut definition sein kann.


    Richtig!?, ich denke nicht!

  • Um das Thema abzuschließen. Wir werden es im Forum offensichtlich nicht geklärt bekommen.
    Gehe zum Steuerberater und lass es Dir von diesem erklären.

    • Offizieller Beitrag

    @ miomio511: Ich bitte mal den Hinweis zu beachten, dass es sich bei diesem Forum um ein Forum handelt, das dem Grundsatz folgt: "Dieses Forum dient dem Austausch von Hilfeleistungen von Nutzer zu Nutzer. Es ist nicht offiziell moderiert."
    Also wenn es geht, bitte ein wenig agressiver Es sind hier (fast) ausschließlich User aktiv, die in ihrer Freizeit versuchen anderen Usern zu helfen. Verbindliche Aussagen bekommst Du:

    • bei technischen Fragen mit einer Anfrage an den Support
    • finanzrechtliche Fragen kann Dir nur ein Steuerberater geben.

    Also bitte etwas Nachsicht, Danke!

  • Ich bitte doch höfflichst dieses Thema nicht zum Abschuss zu bringen, nur weil du es nicht klären kannst.


    Danke für deine Energie den Rat zum Steuerberater zu gehen, denn du jetzt schon mehrfach erwähnt hast. Vielleicht gibt es ja auch andere User die mir evtl Helfen können

  • weiss ich garnicht!!! sonst würde ich nicht Fragen.


    Aber ich kann auch lesen und habe auch gelesen, viel gelesen!!! unter andrem auch mehrere Foreneinträge und das so oft Zitierte MeinBüro-Handbuch


    Aus vielen Angaben geht hervor, dass ein nichtselbständiges Wirtschaftsgut nicht als GWG unter 150,- oder in die Poolabschreibung gehört!!!


    Wie ist den deine Meinung... Nochmals, ich will nicht klugscheissern, ich weiss es nicht besser aber ich GLAUBE, dass es nicht richtig ist. Aus den Informationen ,die ich bis jetzt zusammen getragen haben...