Krankengeld als Lohnersatzleistung verstösst gegen Plausibilitätsprüfung?

  • Bei meiner Einkommensteuererklärung 2008 hat meine Frau zwar das ganze Jahr gearbeitet, jedoch wegen langer Krankheit statt Lohnfortzahlung von der Krankenkasse Krankengeld erhalten. Trage ich dieses bei den Lohnersatzleistungen ein - mit Zeitraum wie von der Krankenkasse bescheinigt, meckert die Plausibilitäsprüfung mit mir, dass meine Frau gearbeitet hat und gleichzeitig ohne Beschäftigung war... Habe ich was falsch gemacht oder ist das Sparbuch 2009 nicht in der Lage zwischen Erwerbslosigkeit und Krankheit zu unterscheiden?
    Bitte um kleinen Tipp, zumal ich jetzt nicht weiss, ob das Programm meine erklärung richtig abgibt bzw. richtig rechnet...


    HM - Problem hat sich erledigt: Wenn ich den ZEITRAUM der Lohnersatzleistung lösche, meckert auch die Plausibilitätsprüfung nicht mehr :)
    LG, Andreas aus Schwerin

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch nur eine Plausi, dass Du die Richtigkeit deiner Angaben überprüfen sollst. OK klicken und fertig. In der Berechnung wird dann ganz normal der erklärte Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Wobei 12 Monate Krankengeld (01.01.-31.12.) schon reichlich wäre. Aber wenn es so ist, dürfte Deine Eintragung stimmen.