Vorsteuererstattung und Einkommensteuererklärung

  • ?( Hallo,


    ich bin in Jahr 2009 Unternehmer mit einer Photovoltaikanlage geworden. Vom Finanzamt habe ich die Vorsteuer für die Anlage zurückerstattet bekommen. Jetzt möchte ich die Einnahmeüberschussberechung bei der Eínkommensteuererklärung erstellen.


    Zählt die einmalige Vorsteuererstattung zu meinen Betriebseinnahmen und ich muss dafür auch dann Einkommensteuer entrichten, oder muss die Erstattung nicht in dem Punkt "vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer" angegeben werden.


    Danke für Antworten.


    Gruss


    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Zählt die einmalige Vorsteuererstattung zu meinen Betriebseinnahmen .....

    Ja.

    und ich muss dafür auch dann Einkommensteuer entrichten ....

    Im Prinzip ja. Aber dafür stellt die gezahlte Umsatzsteuer ja auch eine Betriebsausgabe dar. Gleicht sich also per Saldo aus.

    ..... oder muss die Erstattung nicht in dem Punkt "vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer" angegeben werden.

    Doch (s.o.).