Hallo,
ich bin in Jahr 2009 Unternehmer mit einer Photovoltaikanlage geworden. Vom Finanzamt habe ich die Vorsteuer für die Anlage zurückerstattet bekommen. Jetzt möchte ich die Einnahmeüberschussberechung bei der Eínkommensteuererklärung erstellen.
Zählt die einmalige Vorsteuererstattung zu meinen Betriebseinnahmen und ich muss dafür auch dann Einkommensteuer entrichten, oder muss die Erstattung nicht in dem Punkt "vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer" angegeben werden.
Danke für Antworten.
Gruss
Matthias