Hallo,
Ich habe im Jahr 2009 mit meiner Lebensgefährtin einen Bausparvertrag unterhalten. Da ich auf diesen keinen Freistellungsauftrag anwenden kann, habe ich auf die Kapitalerträge Steuern bezahlt.
Meine Frage ist, ob ich diese Kapitalertragssteuer (KAP) in meiner Steuererklärung für das Jahr 2009 geltend machen kann? Die sonstigen Kapitalerträge befinden sich unter 801,- €.
Vielen Dank im voraus.
MfG
CruciFIX