Hallo
ich beabsichtige meine Wohnung am Arbeitsort (bei anerkannter doppelter Haushaltsführung) zu zwei Dritteln der Fläche an einen Mitbewohner unterzuvermieten (wie bei einer Wohngemeinschaft).
- Muß ich diese Mieteinnahmen voll anmelden?
- Oder kann ich die Wohnungskosten um die Mieteinahmen gemindert angeben?
- Oder bleibt nur die Möglichkeit, den MBW als zweiten Hauptmieter in den Mietvertrag mit aufnehmen zu lassen?
besten Dank für alle Erfahrungen und Ratschläge!