Doppelte Haushaltsführung - Untervermietung

  • Hallo


    ich beabsichtige meine Wohnung am Arbeitsort (bei anerkannter doppelter Haushaltsführung) zu zwei Dritteln der Fläche an einen Mitbewohner unterzuvermieten (wie bei einer Wohngemeinschaft).


    - Muß ich diese Mieteinnahmen voll anmelden?


    - Oder kann ich die Wohnungskosten um die Mieteinahmen gemindert angeben?


    - Oder bleibt nur die Möglichkeit, den MBW als zweiten Hauptmieter in den Mietvertrag mit aufnehmen zu lassen?


    besten Dank für alle Erfahrungen und Ratschläge!

    • Offizieller Beitrag

    Mieteinnahmen (auch bei Untervermietung) sind steuerpflichtig. Besser wäre es, Ihr teilt die Mietkosten untereinander verhältnismäßig und auch vertraglich auf. So gibt dann jeder für sich seine Mietkosten bei der Steuererklärung an - und Du selbst ersparst Dir dann das Ausfüllen der Anlage "V".