Anwendung der Fünftelregelung bei Abfindungen

  • Ich habe heute das neue Steuer Sparbuch 2011 erhalten und gleich schon mal unsere ESt-Erklärung 2010 so weit wie möglich vorbereitet. Meine Frau hat in 2010 eine Abfindung und Arbeitslosengeld I erhalten. Das Programm geht automatisch davon aus, dass die Fünftelreglung für außergewöhnliche Einkünfte auf die Abfindung angewendet wird ohne auch nur mit einer Silbe auf die Voraussetzung der Zusammenballung von Einkünften einzugehen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob eine Zusammenballung vorliegt. Habe ich da etwas übersehen, oder hat das Programm hier eine Lücke ? Auch in den zahlreichen Hilfestellungen habe ich nicht viel zu diesem Thema gefunden.


    Gruß


    Maja07 ?(

    • Offizieller Beitrag

    Du hast gesehen, dass es Zeile 10 (ermäßigte) und Zeile 19 (nicht ermäßigte und in Zeile 3 enthaltene) gibt? Deine Ehefrau bzw. der Arbeitgeber Deiner Ehefrau hat das ggf. geprüft und entsprechend der ermäßigten Besteuerung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs unterworfen. Die Gründe sind dann dem FA mit der Einkommensteuererklärung nachzuweisen. Das wird dann geprüft und ggf. korrigiert. Oder es wurde eben voll besteuert. Aber auch das kann, nach Vorlage entsprechender Nachweise, entsprechend korrigiert werden.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Der Arbeitgeber hat den Betrag in Zeile 19 eingetragen, also nicht ermäßigt besteuert.


    Mein Problem ist, dass das Programm trotzdem einfach die Fünftelregelung anwendet und mir gar keine Alternativeingabe ermöglicht. Was mich wundert: Alles wir im WISO-Programm haarklein auseinandergenommen und erläutert und zu diesem Thema findet sich fast nichts. Ist das zu kompliziert (oder zu simpel) ?.


    Insofern kann die Behauptung auf der Verpackung: "rechnet garantiert richtig" oder so ähnlich in derartigen Konstellationen schon mal nicht stimmen.


    Maja07

    • Offizieller Beitrag

    Und Du hast das dann entsprechend auch in Zeile 19 eingetragen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Du darfst in Zeile 10 nichts eintragen. Außer eben, Du willst im Rahmen der Einkommensteuererklärung einen vom Lohnsteuerverfahren abweichenden Antrag stellen. Diesen müsstest Du dann allerdings auch begründen.

  • Ja, ich habe es in Zeile 19 eingetragen, aber das ist nicht das Problem.


    Das Problem ist, dass das Programm derartige Abfindungen offenbar immer mit der Fünftelregelung berechnet, egal wie hoch sie ist und egal ob das Kriterium der Zusammenballung von Einkünften erfüllt ist. Und das ist meines Erachtens einfach falsch.


    Maja07

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe 2011 erst eute bekommen und noch gar nicht installiert. Ich kann es also noch nicht testen. Wenn es so wäre, wäre es m.E. tatsächlich falsch. Kann ich mir aber nicht vorstellen, da sich insoweit an der Rechtslage nicht geändert hat. Welche Zeilen zur Anlage N hast Du denn eingegeben?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung nicht gegeben sind, dann würde ich weder zu Zeile 10 noch zu Zeile 19 etwas eintragen. Der dann voll steuerpflichtige und nicht ermäßigt zu besteuernde Arbeitslohn ist ja in Zeile 3 enthalten.

  • Danke für den Tipp. Damit kann man tatsächlich die Normalversteuerung simulieren. Trotzdem hätte ich mir von dem Programm mehr Unterstützung zur Frage gewünscht, ob die ermäßigte Besteuerung möglich ist und ggf. auch Unterstützung bei der Beantragung beim Finanzamt. In meinem Fall ist dies nämlich durchaus unklar, da je nach Betrachtungsweise die Zusammenballung von Einkünften bejaht oder verneint werden kann.


    Vielleicht könnte das WISO-Programm in Zukunft hier mehr Hilfe bei den rechtlichen Grundlagen liefern und stärker auf die Problematik eingehen.


    Trotzdem Danke für die schnelle und engagierte Unterstützung.


    Maja07

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm ist kein Steuerberater. Trotzdem hast Du den "Antrag" auf ermäßigte Besteuerung ja zutreffend in Zeile 19 gestellt. So schlecht kann das Programm also auch nicht sein. Man muss immer wieder mal die verschiedenen Möglichkeiten durchprobieren, um den richtigen Eintragungsort in der Software zu finden. Die Software, die alles alleine kann, die gibt es nicht.